Wien - Je sechs Monate bedingte Haft für Josef Keindienst und Michael Kreißl. Mit diesem - nicht rechtskräftigen - Urteil endete am Dienstag der Prozess um die so genannte Spitzelaffäre am Wiener Straflandesgericht. Kleindienst bat um Bedenkzeit, Kreißl meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Staatsanwalt Michael Klackl gab vorerst keine Erklärung ab.Die Anklage hatte dem ehemaligen FP-Personalvertreter und karenzierten Polizisten Kleindienst und dem früheren Wiener FP-Parteisekretär Kreißl Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen. Beide hatten sich für "nicht schuldig" erklärt. Kleindienst hatte mit seinem Buch "Ich gestehe" den Spitzelskandal im Oktober 2000 ins Rollen gebracht. "Überhaupt nichts gewusst" Als Zeuge war am Dienstag Wiens FP-Chef Hilmar Kabas vor Gericht erschienen. Von der groß angelegte Drogenrazzia "Operation Spring" im Mai 1999 will Kabas nicht vorinformiert gewesen sein. Kleindienst hatte behauptet, für Kreißl den Termin der bevorstehenden Polizeiaktion ausfindig gemacht zu haben. Kabas: "Ich habe nur aus dem Medien davon erfahren. Ich habe von diesem Termin überhaupt nichts gewusst." Dass von der Wiener FPÖ in mehreren Tageszeitungen einen Tag vor der "Operation Spring" Anzeigen geschaltet wurden, die den Kampf gegen die Drogenkriminalität zum Inhalt hatten, erklärte Kabas mit dem damals zeitgleich stattfindenden FP-Bundesparteitag. "Wir wollten mit den Inseraten eine innerparteiliche Diskussion zur Suchtgiftproblematik in Gang setzen. Wir waren der Meinung, das von Seiten der Behörden zu wenig geschieht", so der Wiener FP-Politiker. Auch einen geheimen Bericht zur Nuklearkriminalität will Kabas nie zu Gesicht bekommen haben. Auf die Frage des Richters, ob ihm Kleindienst einmal einen Verschlussbericht gezeigt oder gegeben habe, antwortete der Wiener FP-Chef: "Ich habe so etwas nicht bekommen, nicht gesehen und nie besessen." Dieser Aussage wollte der Richter allerdings keinen Glauben schenken und zeigte sich in seiner Urteilsbegründung davon überzeugt, dass Kleindienst den geheimen Bericht Kabas "persönlich übergeben" hätte. Was die vertraulichen Informationen über die Drogenrazzia betrifft, habe Kleindienst Kreißl über den Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt. "Den Termin hat sich Kleindienst beschafft und über Kreißl an Kabas weiter gegeben", heißt es in der Urteilsbegründung. "Außerdem", so der Richter, habe Kleindienst "keinen unglaubwürdigen Eindruck gemacht". Und zum Auftritt des Wiener FP-Obmannes im Zeugenstand bemerkte Richter Wachsmann: "Da ist die Frage, kann er sich nicht mehr erinnern? Er hat ja derzeit auch andere Dinge, mit denen er befasst ist." (Tina Fernsebner-Kokert/DER STANDARD, Printausgabe, 18.9.2002)