Der Form nach ist für alle Eventualitäten vorgesorgt, selbst für eine Sedisvakanz in der FPÖ.Frage: Sind die Neuwahlen schon fix? Antwort: Nein. Wenn weder ÖVP noch FPÖ einen Neuwahlantrag einbringen (oder einem Neuwahlantrag der Opposition zustimmen), wird der Nationalrat nicht aufgelöst und könnte theoretisch bis zum gesetzlichen Wahltermin am letzten Septembersonntag 2003 weiter im Amt bleiben. Frage: Könnte auch der Bundespräsident den Nationalrat auflösen? Antwort: Ja, aber nur auf Vorschlag der Bundesregierung. Frage: Könnte der Bundespräsident aus eigenem Ermessen die Regierung entlassen? Antwort: Ja, das steht dem Bundespräsidenten jederzeit frei. In der Praxis würde das allerdings als Staatskrise gewertet. Theoretisch wäre es aber möglich, dass der Bundespräsident ein Beamtenkabinett oder ein Minderheitskabinett einsetzt. Dieses braucht aber auch das Vertrauen des Nationalrats - spätestens beim Misstrauensvotum würde es auch eine Mehrheit für Neuwahlen geben. Frage: Welche Bedeutung hat es, dass Herbert Haupt letzte Woche als Spitzenkandidat der FPÖ bestellt wurde? Antwort: Bisher gar keine. "Spitzenkandidat" bedeutet üblicherweise, dass die betreffende Person die Bundesliste der Partei anführt, mit der die in den Wahlkreisen nicht vergebenen Reststimmen aufgeteilt werden. Diese Liste wird in der FPÖ von der Partei erstellt, wobei der Obmann das letzte Wort hat. Frage: Können auch noch direkt am Parteitag Kandidaten für den Vorsitz nominiert werden?

Antwort: Es ist gemäß FPÖ-Statut möglich, noch vor Ort einen oder mehrere Kandidaten vorzuschlagen.

Frage: Könnte der Parteitag ohne Wahl eines neuen Obmannes enden?

Antwort: Theoretisch ja, die Entscheidung könnte vertagt werden. Gilt aber als höchst unwahrscheinlich.

Frage: Welche Mehrheiten benötigt der/die neue Parteiobmann/frau?

Antwort: Das Ziel des Wahlganges ist eine absolute Mehrheit. Das heißt: 50 Prozent der abgegeben Voten plus eine Stimme.

Frage: Wie verläuft die Auswahl bei mehreren, zum Beispiel fünf Kandidaten?

Antwort: Wenn beim ersten Durchgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht, wird in einem zweiten Wahlgang, eine Mehrheit gesucht. Erhält auch dann niemand eine absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten statt. Neue(r) Parteiobfrau/mann wird, wer zumindest 50 Prozent plus eine Stimme erhält. (pm, cs, mue/DER STANDARD, Printausgabe, 17.9.2002)