Wirtschaft
Klage gegen Schröder und Eichel wegen Ablöse von Telekom-Chef Sommer
Wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Aktiengesetz und Missbrauch der Rolle als Großaktionär
Hamburg (APA/AP) - Zwei Monate nach der Ablöse des Chefs der
Deutschen Telekom, Ron Sommer, ist beim Berliner Landgericht eine
Schadenersatzklage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder und
Finanzminister Hans Eichel eingegangen. In der von einer
Unternehmergruppe am Freitag eingereichten Klage wird den beiden
SPD-Politikern nach einem Bericht des "Spiegel" von Samstag
"Dilettantismus" und mehrfacher Verstoß gegen das Aktiengesetz
vorgeworfen. Ein Sprecher des Finanzministeriums nannte die Klage
"absurd".
Eichel habe auf Einschaltung des Bundesrechnungshofes verzichtet
Nach dem Bericht aus der jüngsten Ausgabe des "Spiegel" heißt es
in der Klageschrift, die Sommer zugesagte Abfindung von "mehr als 65
Millionen Euro" hätte vermieden werden können. Denn es hätte eine
Reihe von Gründen gegeben, Sommer ohne Abfindung zu entlassen. Eichel
habe klare Hinweise gehabt, dass die Bilanzen der Telekom wegen einer
Falschbewertung des Immobilienvermögens und des überhöhten
Kaufpreises der US-Mobilfunktochter Voicestream "nicht ordnungsgemäß"
seien. Doch Eichel habe auf die mögliche Einschaltung des
Bundesrechnungshofes und die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung verzichtet.
Missbrauch der Rolle als Großaktionär
Stattdessen hätten Eichel und Schröder ihre Rolle als Großaktionär
missbraucht, Druck auf Aufsichtsratsmitglieder auszuüben, um Sommer
abzulösen, zitiert das Magazin weiter. Schröder habe die
Kandidatenfrage sogar zur Chefsache erklärt. Vom Kanzleramt seien
mehrere Manager angesprochen worden. Auch dies sei ein Verstoß gegen
das Aktiengesetz.
Der Sprecher des Finanzministeriums sagte dazu, die Klage sei
absurd, weil weder der Kanzler noch der Finanzminister für
Entscheidungen von Unternehmen verantwortlich seien. Auch den
Vorwurf, das der Bundesrechnungshof nicht eingeschaltet worden sei,
ließ er nicht gelten. Der Rechnungshof schalte sich ein, wenn
Veranlassung dafür bestehe und nicht auf Geheiß des Finanzministers.
Der Spiegel zitierte zudem einen Telekom-Sprecher mit den Worten, es
handle sich um "wilde Spekulationen". (APA)