Vier weitere Verdächtige ausgeliefert - Fünf sollen folgen
Redaktion
,
Islamabad/Karachi - Wenige Tage nach seiner Festnahme
hat Pakistan den mutmaßlichen El-Kaida-Terroristen Ramzi Binalshibh
den USA übergeben. Der gebürtige Jemenit, der als einer der
Drahtzieher der Anschläge vom 11. September gilt, sei bereits außer
Landes gebracht worden, sagte ein ranghoher Regierungsbeamter am
Montag der Nachrichtenagentur AFP in Islamabad. Wohin Binalshibh
gebracht werden soll, wurde zunächst nicht bekannt.
Insgesamt fünf der in der vergangenen Woche Festgenommenen seien
Montag Früh außer Landes geflogen worden, sagte der Regierungsbeamte.
"Ramzi Binalshibh ist unter ihnen." Fünf weitere Inhaftierte würden
das Land bald verlassen, hieß es weiter.
Washington hatte am Wochenende keinen Zweifel daran gelassen, dass
es den in Karachi gefassten Binalshibh vor ein US-Gericht stellen
will. Auch in Deutschland lag ein Haftbefehl vor, der deutsche
Innenminister Otto Schily erklärt allerdings, auf eine Auslieferung
zu Gunsten der USA zu verzichten.
Der pakistanische Innenminister Moinuddin Haider dementierte
Angaben seines Ministeriums, wonach den Fahndern ein weiterer
ranghoher El-Kaida-Vertreter ins Netz gegangen sein soll. Die übrigen
Festgenommenen seien lediglich Leibwächter für den mutmaßlichen
Koordinator der Terroranschläge gewesen. In einer der durchsuchten
Wohnungen fanden die Ermittler nach eigenen Angaben denselben
Sprengstoff, wie er auch im Mai bei dem blutigen Selbstmordanschlag
in Karachi benutzt wurde, bei dem elf Franzosen und drei Pakistaner
getötet wurden. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.