Eisenstadt - Die Hauptverhandlung gegen den 57-jährigen Immobilienmakler ging Mittwoch Nachmittag doch mit einem Urteil zu Ende. Der Angeklagte wurde auf Basis einer leicht modifizierten Anklage wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen sowie schweren Betruges in zwei Fällen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Betrügerische Krida sei nicht anzunehmen gewesen, so der Richter in der Urteilsbegründung. Einen Freispruch gab es zum Vorwurf des Vergehens gegen § 114 ASVG wegen nicht abgeführter Dienstnehmerbeiträge. Als mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis zum Faktum der fahrlässigen Krida sowie eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, der nach Depressionen der Spielleidenschaft verfallen war, gewertet. Im Fall des schweren Betruges ortete das Gericht auch ein gravierendes Mitverschulden zweier Banken, die dem Immobilienmakler - dem "Donald Trump des Burgenlandes", wie ihn der Ankläger nannte - noch 2,7 Mill. S an Krediten gewährt hatten, als er nicht mehr zahlungsfähig war. (APA)