Österreich
Zwei Jahre bedingt für Immobilienhändler
Fahrlässige Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen und Betrug
Eisenstadt - Die Hauptverhandlung gegen den 57-jährigen Immobilienmakler ging
Mittwoch Nachmittag doch mit einem Urteil zu Ende. Der Angeklagte
wurde auf Basis einer leicht modifizierten Anklage wegen grob
fahrlässiger Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen sowie schweren
Betruges in zwei Fällen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei
Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Betrügerische Krida sei nicht anzunehmen gewesen, so der Richter
in der Urteilsbegründung. Einen Freispruch gab es zum Vorwurf des
Vergehens gegen § 114 ASVG wegen nicht abgeführter
Dienstnehmerbeiträge. Als mildernd wurden die bisherige
Unbescholtenheit, das Geständnis zum Faktum der fahrlässigen Krida
sowie eine verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, der nach
Depressionen der Spielleidenschaft verfallen war, gewertet.
Im Fall des schweren Betruges ortete das Gericht auch ein
gravierendes Mitverschulden zweier Banken, die dem Immobilienmakler -
dem "Donald Trump des Burgenlandes", wie ihn der Ankläger nannte -
noch 2,7 Mill. S an Krediten gewährt hatten, als er nicht mehr
zahlungsfähig war. (APA)