Nach Niederösterreich und Vorarlberg fordern auch Tiroler Freiheitliche den Ausschluss des Volksanwalts aus der Partei
Redaktion
,
Innsbruck - Der Tiroler FP-Chef, LAbg. Willi Tilg, hat den
"unverzüglichen" Parteiausschluss von Ewald Stadler verlangt. Stadler
habe das Ansehen der Partei geschädigt, den Zusammenhalt der Partei
gefährdet und den Zielen der Partei schweren Schaden zugefügt,
erklärte Tilg am Freitag.
Die Tiroler FPÖ fordere die niederösterreichische Landesgruppe zum
Handeln auf, "damit weiterer Schaden von der Partei abgewendet werden
kann". Er, Tilg, unterstütze die Forderung der Vorarlberger
Landesgruppe auf Ausschluss von Volksanwalt Stadler aus der FPÖ
"vollinhaltlich". Stadler habe durch seine maßgebliche Unterstützung
des Sonderparteitages und seinen darauf folgenden Kommentaren der
Partei "Schaden zugefügt wie niemand zuvor". "Stadler hat das
Kunststück zusammengebracht, sämtliche Ausschlussgründe die es nur
gibt, zu erfüllen. Daher gibt es für mich nur eine Konsequenz, den
sofortigen Ausschluss," meinte Tilg.
Durch die absolut loyale Haltung der Tiroler Landesgruppe zu den
demokratisch gewählten Parteiorganen hätten sich die Austritte in
Tirol bisher in akzeptablen Grenzen gehalten. Tilg befürchtete
jedoch, dass bei einem Verbleib Stadlers dies einer Ruhe vor dem
Sturm gleich kommen würde. "Sollte es für Stadler keine Konsequenzen
geben, dann wird es zu einem totalen Zusammenbruch unserer Partei
kommen," warnte Tilg.
"Wir konnten die negativen Auswirkungen bisher von Tirol
weitgehend abhalten. Doch unsere Mitglieder fordern massiv den
sofortigen Ausschluss von Stadler," erklärte Tilg. "Ich richte den
eindringlichen Appell an Niederösterreich, dass nur ein Ausschluss
Stadlers den Niedergang der FPÖ stoppen kann. Ich hoffe, dass dieser
Bitte bzw. Forderung nachgekommen wird, denn ich lasse mir meine
Arbeit nicht durch einen Stadler kaputt machen," betonte Tilg.
Vorarlberg und Niederösterreich
Auch die Vorarlberger FPÖ überlegt laut ORF ein Parteiausschluss-Verfahren gegen Stadler. Dessen Rolle bei der Demontage von Parteichefin Susanne Riess-Passer sei "untragbar" gewesen, so der Vorarlberger FP-Chef Hubert Gorbach am Donnerstag.
"So wichtig ist der Stadler nicht,
dass wir wegen ihm eine Sitzung machen", dementiert
Gerhard Dingler, Geschäftsführer der FP Vorarlberg, Gerüchte, der Parteivorstand habe Mittwochmittag eine Sitzung eingeschoben, um über
Stadlers Parteiausschluss zu
entscheiden. Was Dingler aber
bestätigt: Die FP Vorarlberg
prüft die rechtlichen Möglichkeiten eines Parteiausschlusses Stadlers. Dingler:
"Die Basis ist sehr unruhig."
Es häuften sich die Anrufe
"aufgebrachter Bürger", die
Parteikonsequenzen fordern.
Auch Hans Jörg Schimanek meldete sich am Donnerstag,
als "einfaches Mitglied" der niederösterreichischen Freiheitlichen
mit massiver Kritik an den jüngsten Vorgängen in der FPÖ zu Wort. Der
ehemalige FP-NÖ-Chef, nun Bezirksrat in Wien-Floridsdorf, fordert die
Landespartei auf, Volksanwalt Ewald Stadler als
"Hauptverantwortlichen des Putsches" von dessen Parteifunktionen
(stellvertretender Landesobmann, Anm.) zu suspendieren.
Stadler selbst lobte am Mittwoch das neue Personalpaket der FPÖ, welches er "sehr gut" findet. Die Mitglieder der Leitung hätten die
Entscheidung des Parteivorstandes "außerordentlich gut und mit großer
Erleichterung" aufgenommen, so der Volksanwalt.
Er bekräftigte, er habe bereits den Rücktritt Haiders von der
Parteispitze vor zwei Jahren für falsch gehalten und dies Haider auch
gesagt. Auf die Frage, ob die FPÖ nicht einen hohen Preis dafür
bezahlt habe, dass Haider nun wieder Obmann wird, sagte Stadler: "Es
ging nicht um einen Preis. Das war das Ergebnis der Entwicklung." Von
einem Preis zu sprechen, würde bedeuten, dass der Rücktritt
Riess-Passers beabsichtigt gewesen sei. Stadler: "Der Rückzug der
Susanne Riess-Passer ist nicht geplant gewesen. Das war eine
sachpolitische Auseinandersetzung." (red/APA/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 13.9.2002)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.