Europa
Deutscher Anschlagsverdächtigter sollte 1999 ausgewiesen werden
Keine Hinweise auf Verbindungen zu Extremisten
Berlin - Der wegen des Verdachts der Planung von
Anschlägen verhaftete Türke Osman P. sollte nach Angaben der
baden-württembergischen Behörden bereits 1999 ausgewiesen werden.
Anlass sei eine Verurteilung wegen eines Rauschgiftdeliktes gewesen,
sagte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe am Dienstag auf
Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der "Stuttgarter
Nachrichten". Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim habe aber die
Verfügung der Behörde mit der Begründung gestoppt, das
Regierungspräsidium sei für die Sache nicht zuständig. Die Sache sei
daraufhin dem Landratsamt Rhein-Neckar übergeben worden, sagte der
Sprecher. Insgesamt sei Osman P. wegen fünf Taten vorbestraft, unter anderem
wegen Raubes. Schon 1997 habe er in Untersuchungshaft gesessen. Die
Behörden in Baden-Württemberg waren schon in die Kritik geraten, weil
zwischen ersten Hinweisen von US-Ermittlern und der Verhaftung des
Türken rund eineinhalb Monate vergingen.
Eine Sprecherin der für die Ermittlungen zuständigen
Staatsanwaltschaft Heidelberg sagte, es gebe weiter keine Hinweise
auf Verbindungen des Türken zu einer extremistischen Gruppe. "Wir
haben keine Hinweise auf Hintermänner, prüfen aber weiter." Die
Bundesanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Ermittlungen an sich
ziehen soll.
Osman P. und seine amerikanische Freundin Astrid E. waren am
Donnerstag in Walldorf bei Heidelberg festgenommen worden. Sie hatten
nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums
möglicherweise einen Anschlag in der Heidelberger Innenstadt oder auf
US-Einrichtungen in der Region geplant. In der Wohnung des Mannes
entdeckte die Polizei den Angaben zufolge Bauteile für fünf
Rohrbomben, Chemikalien zur Herstellung von rund 20 Kilogramm
Schwarzpulver sowie ein Bild des El-Kaida-Chefs Osama bin Laden.(APA/Reuters)