Frühere EM.TV-Vorstände Haffa ab 4. November vor Gericht
Prozess mit Pilotcharakter
Redaktion
,
Der langerwartete Prozess gegen die
beiden früheren EM.TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa beginnt am
4. November. Beide müssten sich vor dem Landgericht München I wegen
Kursbetrugs verantworten, bestätigte eine Gerichtssprecherin am
Dienstag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Zunächst seien
neun Verhandlungstage bis Anfang Dezember angesetzt. Die
Staatsanwaltschaft wirft den beiden Brüdern unter anderem Kursbetrug
durch eine bewusst falsche Darstellung der Unternehmenslage vor, was
beide Ex-Manager in der Vergangenheit immer wieder bestritten haben.
Gewinneinbruch
Unternehmensgründer und Vorstandschef Thomas Haffa und sein als
Finanzvorstand fungierender Bruder Florian waren abgetreten, nachdem
der Aktienkurs des einstigen Stars am Neuen Markt im Herbst 2000 nach
einer völlig überraschenden Gewinnwarnung um mehr als 90 Prozent
eingebrochen war.
Leo Kirch als Zeuge
Bei dem Prozess dürften auch der Medienmogul Leo Kirch, dessen
Gruppe zusammengebrochen ist, sein Vertrauter Dieter Hahn und
ProSiebenSat.1-Chef Urs Rohner als Zeugen vorgeladen werden. Beide
waren bedeutende Geschäftspartner der Haffas.
Für die Staatsanwaltschaft hat die Hauptverhandlung vor der
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I Pilotcharakter.
"Von der Konstellation her ist es eines der ersten Verfahren dieser
Art", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick. (APA/Reuters/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.