Familie in Frankreich nach 48 Stunden aus Hochwasser gerettet
Behörden korrigieren Zahl der Toten auf 22
Redaktion
,
Nimes - In Südfrankreich sind am Mittwoch drei mehr als
48 Stunden vermisste Menschen lebend gefunden worden. Wie ein
Feuerwehrsprecher berichtete, bargen Rettungskräfte die Familie aus
dem ersten Stock ihres abgelegenen Hauses bei Aramon. Das Dorf
südlich von Avignon war nach einem Dammbruch in den Fluten versunken.
"Sie haben dort zwei Tage ohne Wasser und Nahrung verbracht, ohne
Alarm schlagen zu können", sagte der Sprecher.
Unterdessen korrigierten die Behörden die Opferbilanz der Unwetter
nach unten. Nach Angaben vom Mittwochvormittag starben in den drei
Departements Gard, Vaucluse und Herault insgesamt 22 Menschen. Nach
etwa einem Dutzend Vermissten wurde weiter gesucht. Am späten
Dienstagabend war die Zahl der Toten noch mit 26 angegeben worden.
Die Präfektur in Nimes erklärte die Verwirrung mit
Übermittlungsfehlern.
Unterkühlungen
Die drei in Aramon Geretteten wurden wegen leichten Unterkühlungen
medizinisch behandelt. Sie waren in dem Chaos der letzten Tage
schlicht vergessen worden: Ein Hubschrauber hatte bereits am Montag
zwei Kinder der Familie in Sicherheit gebracht, war dann aber zu
anderen Einsätzen abkommandiert worden.
Bei gutem Wetter ging das Wasser in dem am schwersten von den
Unwettern heimgesuchten Dorf weiter leicht zurück. Die Behörden im
Gard gaben zehn Millionen Euro Soforthilfe frei. Premierminister
Jean-Pierre Raffarin hatte ebenfalls zehn Millionen Euro für das
Katastrophengebiet zugesagt.
Die Winzer des Departements Gard zogen inzwischen eine erste
Bilanz der Hochwasserschäden. Der Vorsitzende des Verbands der
Winzergenossenschaften, Denis Verdier, erklärte, 80 Prozent der
Weinberge seien zerstört worden. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.