Einer Gallup-Umfrage im Auftrag der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien zufolge wollen 37 Prozent der Unternehmen ihren bisherigen Mitarbeitern den Umstieg ins neue System anbieten, weitere 21 Prozent wollen das "teilweise" tun. Grundsätzlich ist dafür jeweils eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer notwendig. Möglich ist Vollumstieg oder Einfrieren.Die Entscheidung ist abhängig von Alter, Dienstjahren und Zukunftsplänen des jeweiligen Arbeitnehmers. In Einzelfällen werden allerdings auch Unternehmen alle Mitarbeiter zu einer der beiden Umstiegsvarianten bewegen, etwa aus bilanztechnischen Gründen. Einfrieren Einfrieren bedeutet, dass ein Stichtag vereinbart wird, ab dem die Zahlungen an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) beginnen. Die bis dahin erworbenen alten Abfertigungsansprüche bleiben gegenüber dem Dienstgeber erhalten, wobei auch künftige Gehaltssteigerungen berücksichtigt werden. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise zehn Jahre im Unternehmen und hat damit laut altem System Anspruch auf vier Monate Abfertigung, so bleiben diese "eingefroren" bestehen. Aufgrund der Abfertigungssprünge im alten System (sechs Monatsgehälter nach 15 Dienstjahren, neun nach 20 und zwölf nach 25 Dienstjahren) ist eine genaue Überlegung der Wahl des Stichtages wichtig. Experten gehen davon aus, dass der überwiegende Teil bestehender Dienstverhältnisse eingefroren wird. Bei Selbstkündigung behält der Arbeitnehmer aber nur die Ansprüche der Abfertigung neu. Sofortiger Vollumstieg Ein sofortiger Vollumstieg dürfte eher der Ausnahmefall werden. Günstig ist das nur für jene Arbeitnehmer, die sehr mobil sind und mit mehrmaliger Selbstkündigung rechnen. Denn dann behalten sie ihre Abfertigungsansprüche, weil diese ja auf die Mitarbeitervorsorgekasse übertragen wurden. Die Höhe des Übertragungskapitals ist im Wesentlichen Verhandlungssache. Dieses muss dann vom Arbeitgeber binnen fünf Jahren an die MVK übertragen werden, bei Ratenzahlung zuzüglich sechs Prozent Zinsen. Verbleib im alten System Ein Verbleib im alten System ist für alle sinnvoll, die bereits einige Monate Anspruch erworben haben und denen weitere Karriere- sowie Gehaltssprünge im Unternehmen bevorstehen. Weiß ein Mitarbeiter, dass er bald wechseln will, dann ist für ihn das neue System günstiger, weil er seine Ansprüche auf Abfertigung nun nicht mehr verliert. (kbau, DER STANDARD, Printausgabe 10.9.2002)