Wer sich für den Umstieg oder dagegen entscheiden will, hat fünf grundlegende Auswahlmöglichkeiten:
  • Verbleib im Altsystem und Einfrieren der Ansprüche: Chance auf eine Lösung des Dienstverhältnisses ohne Abfertigungszahlung bleibt, vor allem bei Dienstnehmerkündigung.
  • Entscheid für die Übertragung: einmaliger, unwiderruflicher Geldabfluss.
  • Einfrieren und Übertragung: Durch laufende Beiträge werden die Kosten besser kalkulierbar.
  • Die Abfertigung wandelt sich von der Treuefunktion zur reinen Überbrückungshilfe während des Erwerbslebens mit späterer Zusatzpension.
  • von zwei verschiedenen Systemen hin zu einer einheitlichen Behandlung aller im Unternehmen.