Zum Tod der großen britischen Schauspielerin, die durch ihre Zusammenarbeit mit Regisseur Mike Leigh bekannt wurde
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
London - "Wenn ich gut verdienen möchte, dann müsste ich Arbeit annehmen, die ich nicht mag", sagte Katrin Cartlidge einmal in einem Interview. In der Tat: Angesichts ihrer Filmografie vermag man zu erkennen, dass die britische Schauspielerin, 1961 in London geboren, ganz offenkundig nur Rollen annahm, die sie wirklich interessierten - auch auf die Gefahr hin, ein wenig im Schatten auch von weniger talentierten Kollegen zu stehen.
Dreimal hat Cartlidge mit Regisseur Mike Leigh zusammengearbeitet: Als sein apokalyptisches Londoner Drama
Naked
(1993) in Cannes prämiert wurde, wurde auch sie über Nacht bekannt und später auch als "herausragende europäische Schauspielerin ausgezeichnet. In Leighs
Career Girls
(1997) übernahm sie eine der Hauptrollen und spielte auch in seinem Gilbert-&-Sullivan-Film
Topsy Turvy
(1999) mit. Dazwischen bestach vor allem Cartlidges Performance an der Seite von Emily Watson in Lars von Triers Melodram
Breaking the Waves
(1996)
.
Und auch zuletzt reüssierte sie in einem Herzensprojekt: In der Rolle einer Kriegsreporterin in Bosnien in der Satire
No Man's Land
von Danis Tanovic, die 2001 als "Bester ausländischer Film" mit einem Oscar ausgezeichnet wurde.
"Sie hatte einen tiefen Glauben an soziale Gerechtigkeit und politische Reform", schrieb am Montag der
Guardian
in einem Nachruf, "sie hasste den Elitismus und war eine scharfe Kritikerin der politischen Verhältnisse in der ganzen Welt." Nur schwer kann man sich mit der traurigen Nachricht abfinden: Im Alter von nur 41 Jahren ist Katrin Cartlidge, wie jetzt bekannt wurde, am 7. September an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben. (cp / DER STANDARD, Printausgabe, 11.9.2002)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.