Mexiko
Mexiko: Verfassungsgericht weist Klage gegen Indigena-Gesetz zurück
"Einladung zur Gewalt und einen Schritt zu einer sozialen Explosion"
Mexiko - Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat eine Klage
von 320 Gemeinden gegen ein im vergangenen Jahr in Kraft getretenes
umstrittenes Indigena-Gesetz zurückgewiesen. Mit acht gegen drei
Stimmen entschieden die höchsten Richter am Freitag, dass das
Verfassungsgericht nicht befugt sei, Verfassungsänderungen zu
verhindern. Indigena-Organisationen protestierten gegen den Beschluss. Das Gesetz über Rechte und Kultur der indianischen Ureinwohner,
das verschiedene Artikel der mexikanischen Verfassung änderte, soll
die soziale Lage der zehn Millionen Mexikaner, die sich als
"indigenas" definieren, verbessern helfen. Es geht auf ein Abkommen
zwischen der Regierung und den Zapatisten-Rebellen im südlichen
Bundesstaat Chiapas aus dem Jahr 1996 zurück. Der mexikanische Senat
nahm aber vor dessen Verabschiedung im April 2001 Änderungen am
Entwurf vor, mit denen die Selbstbestimmungsrechte der indianischen
Völker gegenüber dem ursprünglichen Abkommen eingeschränkt wurden.
Trotz der Proteste der Zapatisten, die alle Gespräche mit der
Regierung abbrachen, stimmte auch die Mehrheit der 31 Bundesstaaten
dem Gesetz zu. Das mexikanische Indigena-Gesetz ist auch international
umstritten. Nach Meinung vieler Juristen ist es nicht mit der
Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die
Rechte von Eingeborenen-Völkern vereinbar, weil die Betroffenen, die
62 indianischen Ethnien Mexikos, in den Gesetzgebungsprozess nicht
einbezogen wurden.
Der Indianische Volksrat von Oaxaca nannte am Samstag die
Entscheidung der obersten Richter "eine Einladung zur Gewalt und
einen Schritt zu einer sozialen Explosion". Der Regierungsbeauftragte
für die Unruheregion Chiapas, Luis H. Alvarez, äußerte sich ebenfalls
besorgt. Die Zapatisten gaben keine Stellungnahme ab. (APA/dpa)