Am 7.9.2002 sind es genau 24 Jahren, seit Österreich die "Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" (CEDAW) unterschrieben hat. Die UN-Konvention fordert Staaten dazu auf, reale Gleichheit für Frauen herzustellen - das betrifft insbesondere die Bereiche Ausbildung, Beschäftigung, Rechte, Gesundheitsvorsorge, Politik und Finanzen. Die Konvention setzt Ziele, sieht jedoch keine Mechanismen zur Durchsetzung vor, was vielfach kritisiert wird. Zur Evaluierung des Umsetzungsprozesses wurde ein Kommitee eingesetzt. In regelmäßigen Abständen muss dem CEDAW-Komitee ein Frauenbericht über die Umsetzung der Konvention präsentiert werden. Das Kommitee verfasst nach Anhörung der StaatenvertreterInnen einen Report ("Concluding Observations") über die Umsetzung der Konvention durch den Staat, der konkrete Empfehlungen enthält, welche weiteren Schritte gesetzt werden sollen. Durch die Ratifizierung 1982 hat sich Österreich zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Im Jahr 2000 (nach Abschaffung des Frauenministeriums durch die schwarz-blaue Regierung) legten österreichische Frauen-NGOs zum ersten Mal einen Schattenbericht als "Korrektiv" zum offiziellen Staatenbericht vor. Beanstandungen in Österreich Zuletzt äußerte sich das Komitee besorgt über die Situation von Migrantinnen und Alleinerziehenden in Österreich. Weiters wurde die Eingliederung der Frauenagenden in das Sozialministerium und die damit verbundene Auflösung des Frauenministeriums im Zuge des Regierungswechsels im Februar 2000 kritisiert. Unzufrieden zeigte sich das Komitee auch mit dem niedrigen Anteil von Wissenschaftlerinnen und dem Rückgang des Frauenanteils in den gesetzgebenden Körperschaften. Bemängelt wurden zudem geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und das Fehlen von Kinderbetreuungseinrichtungen. (red)