Österreich
Obersteiermark: Gendarmen übersahen Leiche in Haus
Notar fand verweste Schwester von kurz zuvor verstorbenem Pensionisten
Graz - Ein Notar hat im Haus eines vor vier Tagen
verstorbenen Obersteirers eine schreckliche Entdeckung gemacht: Im
Badezimmer des Hauses lag die bereits stark verweste Leiche der
behinderten Schwester des Pensionisten. Dabei hatten erst am
Mittwoch, dem 4. September, Gendarmen das Haus untersucht, wie die
Sicherheitsdirektion Steiermark mitteilte. Der Notar war im Zuge der Verlassenschafts-Bestandsaufnahme im
Hause des verstorbenen 77 Jahre alten Mannes in Oberweg im Bezirk
Judenburg gewesen, dabei war ihm Verwesungsgeruch aufgefallen.
Schwester wurde im Pflegeheim vermutet
Im Badezimmer fand der Notar dann am Donnerstag die Leiche. Die
Gendarmen hatten angenommen, dass sich die 57 Jahre Schwester des Mannes in einem Pflegeheim befände. Die Obduktion ergab, dass die
Frau in der Badewanne gestürzt sein und sich dabei eine schwere
Verletzung am Hinterkopf zugezogen haben dürfte.
Wie lange die Leiche im Haus liegt istnochunklar
Die Erhebungen haben noch keine Klarheit gebracht, ob die Frau
nach dem Tod ihres Bruders gestorben ist oder ob der Mann schon
einige Zeit neben der Leiche seiner Schwester gelebt hat. Laut
Gendarmerie lässt sich Fremdverschulden fast hundertprozentig
ausschließen.
Pensionist lebte sehr zurückgesogen
Der Pensionist soll nach Angaben von Anrainern sehr
zurück gezogen gelebt haben, was auch der Grund dafür sein dürfte,
dass auch er erst Tage nach seinem Tod gefunden wurde. Erst der
Briefträger hatte Verdacht geschöpft und die Gendarmerie alarmiert,
nachdem sich schon die Post und Zeitungen vor der Tür getürmt hatten.
Wohnung war sehr desolat
Einem Gendarmerieoffizier zu Folge sei bei Nachbarn nur bekannt
gewesen, dass sich nur der Pensionist auf dem Anwesen
aufhielt. Die Gendarmen hatten die Wohnung als sehr desolat
beschrieben, die Leiche des Mannes habe bereits sehr starke
Verwesungsmerkmale aufgewiesen, so der Offizier: Es habe aber den
Anschein, als hätten die Beamten die Durchsuchung der Wohnung
"relativ oberflächlich durchgeführt".
Für die Beamten gibt es vorerst keine Konsequenzen. Zuerst müsse
der Sachverhalt geklärt werden, erst danach würden
eventuell dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen
werden, so Lackner. (APA)