VfGH klärt nach Klage des Landes Salzburg auf: Vermögensregelung zwischen Bund und Ländern liegt seit über 80 Jahren brach - Alle Länder betroffen
Redaktion
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Salzburg - Mit einem hochbrisanten Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes startete am Freitag Salzburgs
Landeshauptmann Franz Schausberger (VP) in den politischen Herbst: Die
Frage, wem das Vermögen der Monarchie gehört, ist noch keineswegs
geklärt. Entgegen früheren Aussagen der Bundesregierung sei diese
Frage seit 1920 noch offen. Eine Aufteilung zwischen Bund und Ländern
müsse erst erfolgen. Es geht dabei unter anderem um die
Liegenschaften der Bundesforste, aber beispielsweise auch um die
Festung Hohensalzburg.
Verfassungsklage wegen Bundesforste
Eine Verfassungsklage des Landes Salzburg wegen der geplanten
Verkäufe von Bundesforste-Liegenschaften hatte die Sache ins Rollen
gebracht und für Schausberger dieses "sensationelle Erkenntnis"
gebracht. Sinngemäß hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Folgendes
festgestellt: Eine Vermögensregelung über das Vermögen der Monarchie
fand seit 1920 noch nicht statt. Der Bund verwalte das Vermögen für
die Länder nur als Treuhänder. "Er darf nichts tun, was eine weitere
Lösung unmöglich machen würde", so Schausberger. Sollte der Bund
etwas veräußern, etwa Wälder der Bundesforste, so müsse er durch
gleichzeitigen Liegenschaftserwerb einen Ausgleich herstellen.
Schausberger kündigte am freitag bei einem Pressegespräch an, dass das
Land Salzburg jetzt erheben wird, "welches Vermögen ist es denn, das
uns unserer Meinung nach zusteht", und dann werde man den Bund
auffordern, in Verhandlungen einzutreten. Gleichzeitig wird er als
Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz das Thema auf die
Tagesordnung bringen, weil alle Länder betroffen seien, wenn auch in
unterschiedlichem Ausmaß. Tirol und das Burgenland hatten sich schon
bei der Klage Salzburgs angeschlossen.
Keine Regelung gegen Willen der Länder
Nach dem Zusammenbruch der Monarchie und der Gründung der Republik
hat das Verfassungsübergangsgesetz 1920 die Aufteilung des
Monarchie-Vermögens zwischen Bund und Ländern nicht endgültig
geregelt, eine solche Auseinandersetzung aber in Aussicht gestellt.
"Diese fand aber bisher nicht statt", schilderte Salzburgs
Landeshauptmann Franz Schausberger (VP). Schon LH Wilfried Haslauer
(VP) habe beim damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky (SP) eine Klärung
erreichen wollen, war aber damit abgeblitzt.
Mitte der achtziger Jahre habe dann Kanzler Fred Sinowatz (SP) nach
einer neurlichen Intervention Haslauers festgestellt, eine endgültige
Regelung sei bereits 1922 getroffen worden. "Es stand Aussage gegen
Aussage", so Schausberger. Durch das jetzige VfGH-Erkenntnis sei eine
völlig neue Situation geschaffen. Mit Grinsen erklärte der Salzburger Landeshauptmann, der VfGH habe
auch eindeutig betont, dass die Vermögensregelung partnerschaftlich
erfolgen müsse. "Gegen den Willen des jeweiligen Landes wird es keine
Lösung geben", so Schausberger.
Festungen und Residenzen
Für Salzburg geht es unter anderem um "das Symbol Festung
Hohensalzburg", Teile der Alten Residenz, die Neue Residenz, um
mehrere Trakte der alten Universität, den Residenzbrunnen oder die
Pferdeschwemme. Dazu kommen die großen Besitzungen der Bundesforste
in Salzburg. Weiters gehe es "um viele Kunstschätze, die 1806 von
Kaiser Franz in seinen Nahbereich einverleibt wurden", so
Schausberger. Darunter seien rund 8.000 erzbischöfliche Urkunden,
Handschriften der Erzbischöflichen Hofbibliothek und mittelalterliche
Kunstwerke des Domschatzes.
Der Salzburger Landeshauptmann betonte, dass die
Vermögensaufteilung, etwa bei der Frage, wem die Festung gehöre, vor
allem eine "Frage des Landesbewusstseins" sei. "Was uns zusteht, das
gehört uns." (APA)
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