Kaiser Franz-Josef dreht sich im Grabe um: Die Bundesforste, Residenzen und Festungen sollen aufgeteilt werden.

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Salzburg - Mit einem hochbrisanten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes startete am Freitag Salzburgs Landeshauptmann Franz Schausberger (VP) in den politischen Herbst: Die Frage, wem das Vermögen der Monarchie gehört, ist noch keineswegs geklärt. Entgegen früheren Aussagen der Bundesregierung sei diese Frage seit 1920 noch offen. Eine Aufteilung zwischen Bund und Ländern müsse erst erfolgen. Es geht dabei unter anderem um die Liegenschaften der Bundesforste, aber beispielsweise auch um die Festung Hohensalzburg. Verfassungsklage wegen Bundesforste Eine Verfassungsklage des Landes Salzburg wegen der geplanten Verkäufe von Bundesforste-Liegenschaften hatte die Sache ins Rollen gebracht und für Schausberger dieses "sensationelle Erkenntnis" gebracht. Sinngemäß hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Folgendes festgestellt: Eine Vermögensregelung über das Vermögen der Monarchie fand seit 1920 noch nicht statt. Der Bund verwalte das Vermögen für die Länder nur als Treuhänder. "Er darf nichts tun, was eine weitere Lösung unmöglich machen würde", so Schausberger. Sollte der Bund etwas veräußern, etwa Wälder der Bundesforste, so müsse er durch gleichzeitigen Liegenschaftserwerb einen Ausgleich herstellen. Schausberger kündigte am freitag bei einem Pressegespräch an, dass das Land Salzburg jetzt erheben wird, "welches Vermögen ist es denn, das uns unserer Meinung nach zusteht", und dann werde man den Bund auffordern, in Verhandlungen einzutreten. Gleichzeitig wird er als Vorsitzender der Landeshauptleute-Konferenz das Thema auf die Tagesordnung bringen, weil alle Länder betroffen seien, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Tirol und das Burgenland hatten sich schon bei der Klage Salzburgs angeschlossen. Keine Regelung gegen Willen der Länder Nach dem Zusammenbruch der Monarchie und der Gründung der Republik hat das Verfassungsübergangsgesetz 1920 die Aufteilung des Monarchie-Vermögens zwischen Bund und Ländern nicht endgültig geregelt, eine solche Auseinandersetzung aber in Aussicht gestellt. "Diese fand aber bisher nicht statt", schilderte Salzburgs Landeshauptmann Franz Schausberger (VP). Schon LH Wilfried Haslauer (VP) habe beim damaligen Bundeskanzler Bruno Kreisky (SP) eine Klärung erreichen wollen, war aber damit abgeblitzt. Mitte der achtziger Jahre habe dann Kanzler Fred Sinowatz (SP) nach einer neurlichen Intervention Haslauers festgestellt, eine endgültige Regelung sei bereits 1922 getroffen worden. "Es stand Aussage gegen Aussage", so Schausberger. Durch das jetzige VfGH-Erkenntnis sei eine völlig neue Situation geschaffen. Mit Grinsen erklärte der Salzburger Landeshauptmann, der VfGH habe auch eindeutig betont, dass die Vermögensregelung partnerschaftlich erfolgen müsse. "Gegen den Willen des jeweiligen Landes wird es keine Lösung geben", so Schausberger. Festungen und Residenzen Für Salzburg geht es unter anderem um "das Symbol Festung Hohensalzburg", Teile der Alten Residenz, die Neue Residenz, um mehrere Trakte der alten Universität, den Residenzbrunnen oder die Pferdeschwemme. Dazu kommen die großen Besitzungen der Bundesforste in Salzburg. Weiters gehe es "um viele Kunstschätze, die 1806 von Kaiser Franz in seinen Nahbereich einverleibt wurden", so Schausberger. Darunter seien rund 8.000 erzbischöfliche Urkunden, Handschriften der Erzbischöflichen Hofbibliothek und mittelalterliche Kunstwerke des Domschatzes. Der Salzburger Landeshauptmann betonte, dass die Vermögensaufteilung, etwa bei der Frage, wem die Festung gehöre, vor allem eine "Frage des Landesbewusstseins" sei. "Was uns zusteht, das gehört uns." (APA)