Straßburg - In der EU sollen ab 2006 verschärfte Bestimmungen über die Wiederverwertung von Verpackungsmüll gelten. Das Europäische Parlament (EP) hat bei seiner Sitzung in Straßburg am Dienstag in erster Lesung das entsprechende Gesetzesvorhaben zur Wiederverwertung von Verpackungen verabschiedet. Jährlich fallen derzeit weit über 60 Mio. Tonnen Verpackungsmüll in den 15 EU-Ländern an. Das EP verschärfte den Vorschlag der EU-Kommission dahingehend, dass - am Gewicht gemessen - mindestens 65 statt nur 55 Prozent der Verpackungen zu recyceln sind. Das Ziel für die energetische Verwertung (Verbrennung) wird hingegen bei 60 Prozent belassen. Die Richtlinie sieht vor, dass 20 Prozent der Kunststoffe, 50 Prozent der Metalle, 55 Prozent des Papiers und der Kartons sowie 60 Prozent des Glases recycelt werden müssen. Die Zielvorgaben sollen bis zum 31. Dezember 2006 umgesetzt werden. Neue Verpackungen sollen ab 2004 nur noch auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn der Hersteller alle Maßnahmen ergriffen hat, um deren negative Umweltauswirkung zu verringern. Unterschiedliche Umsetzungen Berichterstatterin Dorette Corbey (SPE) begründet die Verschärfung damit, dass die zukünftigen Generationen nicht unter dem Müllberg ersticken dürften. Die frühere österreichische Umweltministerin und jetzige EP-Abgeordnete Marilies Flemming (VP) sprach sich gegen einheitliche Mindestvorgaben aus, stimmt jedoch dem Gesetzesvorhaben grundsätzlich zu. Die alte Verpackungsrichtlinie habe schon bisher statt zur erforderlichen Harmonisierung zu unterschiedlichen Umsetzungen und Kostenbelastungen in einzelnen Mitgliedstaaten geführt. Einheitliche Mindestzielvorgaben sollen dazu beitragen, dass Europa beim Müll nicht noch weiter auseinander driftet und noch größere Wettbewerbsverzerrungen entstehen. (Katharina Krawagna-Pfeifer, DER STANDARD, Printausgabe 6.9.2002)