FPÖ-Gemeinderat Lozinsek soll vor Bezirksgericht wegen "falscher Zeugenaussage" erscheinen - Er glaubt an "rasche Einstellung"
Redaktion
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Graz - Gegen den Obmann des "Vereins der Bürger für Schutz
und Sicherheit", kurz Grazer Bürgerwehr, den FPÖ-Gemeinderat
Alexander Lozinsek, liegt ein Strafantrag beim Grazer Bezirksgericht
für Strafrechtssachen vor. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz,
Peter Gruber, bestätigte einen entsprechenden Bericht der
"Kronen Zeitung" vom Donnerstag. Der Strafantrag sei bereits am 10.
Juli gestellt worden. Über den Inhalt des Antrags wollte Gruber keine
Angaben machen. Laut "Krone" soll es sich um falsche Beweisaussage
handeln.
Der zuständige Bezirksrichter Günther Paulitsch war vorerst nicht
für eine Stellungnahme erreichbar, ebenso wenig wie der
FP-Gemeinderat selbst. Lozinsek ist bereits der zweite Obmann der von
der FPÖ initiierten Bürgerwehr, nachdem der Grazer Bundesheeroberst
Helge Endres seine Obmannschaft wegen eines Anfang Juni im
betrunkenen Zustand verursachten Verkehrsunfalls zurückgelegt hatte.
Endres war damals auch als FPÖ-Gemeinderat zurückgetreten.
Lozinsek glaubt an "rasche Einstellung"
Der Grazer FPÖ-Gemeinderat Alexander Lozinsek vermutet in dem
Strafantrag gegen ihn einen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als
Obmann der Grazer Bürgerwehr. Es könne sonst nicht sein, dass ein
geheimer Akt so leicht an die Öffentlichkeit gelangen könne. Am
Vorwurf der falschen Zeugenaussage sei "nichts dran und das werde ich
auch beweisen". Er sei in einem Verfahren als Zeuge zu einer Aussage
eingeladen worden, nun sei bei der Staatsanwaltschaft offenbar jemand
der Ansicht, dass seine Aussage falsch gewesen sei. Das stimme aber
nicht, so Lozinsek.
Sein Anwalt habe ihm gesagt, dass so ein Delikt eigentlich seit
zehn Jahren nicht mehr geahndet werde. "Das geht sicher positiv für
mich aus", so Lozinsek, der es seinem Rechtsanwalt überlassen will,
ob rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauch unternommen werden
sollen. Bei Daten des Bezirksgerichts bzw. bei Polizeidaten lasse
sich auf Grund des EKIS-Systems leicht feststellen, wer auf den Akt
zugegriffen haben könnte. Bei Akten der Staatsanwaltschaft sei das
nicht so einfach, meinte der Bürgerwehr-Obmann.
Dies wurde von Lozinseks Anwalt Wolfgang Vacarescu bestätigt: "Bei
jedem anderen, der nicht in politischen oder öffentlichen Funktion
steht, wäre die Sache eingestellt worden, das steht zweifelsfrei
fest", so Vacarescu. Die Angelegenheit habe so wenig Substrat, dass
kein anderer Grund als ein politischer für ihn nachvollziehbar wäre,
so Vacarescu, der sich in Graz neben seiner Advokatentätigkeiten auch
immer wieder für Schubhäftlinge eingesetzt hat. Es könne seiner
Ansicht nach nur ein Beamter die Daten an die Öffentlichkeit gebracht
haben.
Vacarescu meinte, dieser "Sektor wird gerne totgeschwiegen", weil
auch Medien über solche Aktionen ihre Informationen bezögen. Es
handle sich seiner Ansicht nach um ein "Loch im Schutzsystem": Die
Chance, den Verantwortlichen für die unerlaubte Weitergabe von Daten
zu finden, gehe allerdings gegen Null. Der zuständige Richter Günther
Paulitsch bestätigte am Donnerstagnachmittag den Fall, wollte aber keine näheren Angaben machen.
(APA)
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