Klagenfurt - Der wegen Anstiftung zum Mord und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen angeklagte Kärntner Kinderarzt Franz Wurst (82) bleibt in Haft. Dies entschied am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt Richter Wilfried Kirchlehner bei einer von Wurst selbst beantragten Haftprüfungsverhandlung. Verteidiger Helmut Sommer kündigte gegen diesen Beschluss Beschwerde an.Fluchtgefahr "Eine Enthaftung von Wurst steht nicht an, weil weder der dringende Tatverdacht minimiert noch die Fluchtgefahr aufgehoben worden sind", sagte Kirchlehner. Anwalt Sommer begründete seine Beschwerde gegen diese Entscheidung so: "Mein fast 83-jähriger Mandant ist nahezu blind. Er bedarf einer dringenden Augenbehandlung." Kirchlehner sagte, die Möglichkeit einer Operation des Kinderarztes an der Universitätsklinik Innsbruck ohne Enthaftung werde bereits geprüft. Sommer sprach die Eile des Eingriffes an: "Wurst erkennt mich kaum noch. Die ärztliche Hilfe ist sein ureigenstes Menschenrecht und darf ihm nicht verweigert werden." Kirchlehner führte noch an, dass keine neuen ärztlichen Atteste vorliegen. Wurst hatte zuletzt in der Verhandlung am 31. Juli zum wiederholten Mal seine Enthaftung begehrt und gesagt: "Ich fühle mich vollkommen unschuldig und sehe daher nicht ein, warum ich meinen Lebensabend in Haft verbringen soll." Der frühere Primarius der Heilpädagogischen Abteilung des Landeskrankenhauses Klagenfurt fügte hinzu: "Ich bin viel zu sehr Christ, um mir selbst das Leben zu nehmen. Aber in mir macht sich immer mehr eine depressive Stimmung breit." Nach eigenen Angaben leidet Wurst auch unter Gicht und Alzheimer. Der Prozess wird am 16. September mit weiteren Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. (APA)