Österreich
Kärntner Kinderarzt Franz Wurst bleibt in Haft
Eine Enthaftung steht nicht an, da weder der dringende Tatverdacht minimiert noch die Fluchtgefahr aufgehoben worden sind...
Klagenfurt - Der wegen Anstiftung zum Mord und wegen
sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen angeklagte
Kärntner Kinderarzt Franz Wurst (82) bleibt in Haft. Dies entschied
am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt Richter Wilfried Kirchlehner
bei einer von Wurst selbst beantragten Haftprüfungsverhandlung.
Verteidiger Helmut Sommer kündigte gegen diesen Beschluss Beschwerde
an.Fluchtgefahr
"Eine Enthaftung von Wurst steht nicht an, weil weder der
dringende Tatverdacht minimiert noch die Fluchtgefahr aufgehoben
worden sind", sagte Kirchlehner. Anwalt Sommer begründete
seine Beschwerde gegen diese Entscheidung so: "Mein fast 83-jähriger
Mandant ist nahezu blind. Er bedarf einer dringenden
Augenbehandlung." Kirchlehner sagte, die Möglichkeit einer Operation
des Kinderarztes an der Universitätsklinik Innsbruck ohne Enthaftung
werde bereits geprüft. Sommer sprach die Eile des Eingriffes an:
"Wurst erkennt mich kaum noch. Die ärztliche Hilfe ist sein
ureigenstes Menschenrecht und darf ihm nicht verweigert werden."
Kirchlehner führte noch an, dass keine neuen ärztlichen Atteste
vorliegen.
Wurst hatte zuletzt in der Verhandlung am 31. Juli zum
wiederholten Mal seine Enthaftung begehrt und gesagt: "Ich fühle mich
vollkommen unschuldig und sehe daher nicht ein, warum ich meinen
Lebensabend in Haft verbringen soll." Der frühere Primarius der
Heilpädagogischen Abteilung des Landeskrankenhauses Klagenfurt fügte
hinzu: "Ich bin viel zu sehr Christ, um mir selbst das Leben zu
nehmen. Aber in mir macht sich immer mehr eine depressive Stimmung
breit." Nach eigenen Angaben leidet Wurst auch unter Gicht und
Alzheimer.
Der Prozess wird am 16. September mit weiteren Zeugeneinvernahmen
fortgesetzt. (APA)