Jerusalem - Das Oberste Gericht in Israel hat die Abschiebung von Angehörigen palästinensischer Attentäter für rechtmäßig erklärt. Das Gericht gab am Dienstag nach Justizangaben grünes Licht für die Abschiebung von zwei Verwandten von Extremisten aus dem Westjordanland in den Gazastreifen. In einem dritten Fall lehnten die Richter die Abschiebung "aus Mangel an Beweisen" ab. Ein Militärgericht hatte im Juli entschieden, drei Angehörige von Extremisten vom Westjordanland in den Gazastreifen abzuschieben. Zur Begründung hieß es, sie hätten von den Anschlagsplänen gewusst und diesen zugestimmt. Menschenrechtsorganisationen hatten gegen das Urteil protestiert und Berufung vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt. Die israelische Regierung sieht in den Abschiebungen eine wirksame Abschreckungsmaßnahme gegen künftige Attentäter. Kritiker sehen die Maßnahme als menschen- und völkerrechtswidrig an. Keine willkürlichen Abschiebungen Der israelische Rechtsexperte Moshe Negbi erklärte, das neunköpfige Richtergremium hätte mit seinem differenzierten Urteil willkürlichen Abschiebungen einen Riegel vorgeschoben. Die Richter hätten deutlich gemacht, dass die Armee handfeste Beweise vorlegen müsse. Der palästinensische Chefunterhändler Saeb Erekat bezeichnete die Entscheidung dagegen in Gaza als "Kollektivstrafe" und sprach von einem "schwarzen Tag für die Menschenrechte". Das Urteil betrifft Intisar und Kifah Ajouri, die davon gewusst haben sollen, dass ihr Bruder Ali Ajour mehrere Selbstmordanschläge organisierte. Blockiert wurde die Abschiebung von Abdel Nasser Asida, dem Bruder eines Hamas-Aktivisten, der in mehrere Anschläge auf Israelis im Westjordanland verwickelt sein soll, bei denen 19 Israelis getötet wurden. Die Geschwister, die nun für die Dauer von zwei Jahren abgeschoben werden dürfen, hatten nach israelischer Darstellung ihrem Bruder bei der Vorbereitung von Bombenattentaten geholfen. Sie sollen ihm Unterschlupf gewährt, ihn beim Transport von Sprengsätzen unterstützt und sogar seinen Sprengstoffgürtel genäht haben. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass somit auch die Geschwister in Terrorismus verwickelt gewesen seien und von ihnen potenziell eine Gefahr ausgehe. In dem dritten Fall lehnten die Richter eine Abschiebung ab. Das Gericht erklärte, der Mann habe seinem als Drahtzieher mehrerer Attentate geltenden Bruder lediglich ein Auto geliehen und ihn mit Essen und sauberer Wäsche versorgt. Eine Verbindung zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und den terroristischen Aktivitäten des Bruders ergebe sich dadurch jedoch nicht. Eine Abschiebung von "unschuldigen" Angehörigen von Attentätern sei nicht erlaubt, auch wenn dies abschreckende Wirkung hätte, hielt das Gericht fest." Die Anwältin der Ajouri-Geschwister, Leah Tzemel, bezeichnete diesen Punkt der Entscheidung als "sehr, sehr positiven Punkt". Das Oberste Gericht hatte Mitte August die Ausweisung der drei Palästinenser vorläufig gestoppt. Das Gericht hatte damit einem Einspruch der drei Beschuldigten stattgegeben und den Abschiebungsbeschluss eines Militärgerichts mit einer einstweiligen Verfügung ausgesetzt. (APA)