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Luxemburg/Brüssel - Ein Fernsehsender, der Exklusivrechte an der Übertragung von Fußballspielen besitzt, muss anderen Sendern Ausschnitte für eine Kurzberichterstattung quasi zum Nulltarif erlauben. Diese Ansicht vertrat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag in einem Rechtsstreit zwischen dem ORF und Sky Österreich. Der EU-Gerichtshof folgt dem Anwalt üblicherweise in vier von fünf Fällen.
Sky hat 2009 Exklusivrechte für die Ausstrahlung bestimmter Spiele der UEFA Europa League für Österreich erworben. Der Sender zahlt nach eigenen Angaben jährlich mehrere Millionen Euro für die entsprechenden Lizenz- und Produktionskosten. Auf Antrag des ORF hat die Kommunikationsbehörde Austria entschieden, dass Sky dem ORF das Kurzberichterstattungsrecht einräumen muss, ohne dass andere Kosten als für den Zugang zum Satellitensignal erstattet werden müssen. Dies ist in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste so vorgesehen. Im konkreten Fall beliefen sich die Kosten für den ORF auf 0 Euro. Sky hat die Entscheidung vor dem Bundeskommunikationssenat angefochten, der den Fall (C 283/11) an den EuGH verwies.
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwaltes sind die Eingriffe in das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Eigentumsrecht gerechtfertigt. So gebe es für die Kurzberichterstattung eine Reihe von Bedingungen und Einschränkungen. Ein solches Recht besteht demnach nur für Ereignisse, die von großem öffentlichen Interesse sind. Außerdem dürfen die bereitgestellten Auszüge nur für "allgemeine Nachrichtensendungen" verwendet werden und nicht länger als 90 Sekunden dauern. Darüber hinaus bestehe eine Verpflichtung zur Quellenangabe, wodurch Werbung für die Inhaber von Exklusivrechten gemacht werde, betonte der EuGH-Generalanwalt. (APA, 12.6.2012)
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wie immer völlig unpräzise:
ein nationales Gericht (also solches agiert hier der BKS) kann keinen Fall an den EuGH 'verweisen'.
Es kann das nationale Verfahren unterbrechen und dem EuGH Fragen zur Auselgung von Unionsrecht vorlegen - in einem Zwischenverfahren - nach der Beantwortung durch den EuGH muss der BKS dann selbst entscheiden!
jaja, das vorabentscheidungsverfahren....
keine sorge, herr graf hat laut APA auch versucht, mit einem "gerichtsbescheid" einfluss auf den orf zu nehmen.
ich denke da muss man drüber hinwegsehen. aber im ersten moment frag ich mich regelmäßig, was das denn bitte sein soll
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