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Irrtümlich abgeschlossene Verträge, die dann zu massiven Zahlungsaufforderungen durch Inkassobüros und Rechtsanwälte führen, vermeintliche Gratis-Angebote, Mahnschreiben nach angeblichen Urheberrechtsverletzungen - im Internet lauern unzählige Kostenfallen. SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier forderte daher bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien eine "rasche Umsetzung" der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie gegen "Internetabzocke".
Zustimmung
Bis Dezember 2013 muss diese Richtlinie ins österreichisches Gesetz umgesetzt werden. Sie enthält wesentliche Verbesserungen für Konsumenten in Europa. So müssen beispielsweise bei entgeltlichen Verträgen deutliche Hinweise zu Preis, Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten vorhanden sein. Auch das Widerrufsrecht wird verlängert - die Frist, bis zu der Verbraucher einen Kaufvertrag widerrufen können, beträgt künftig 14 Kalendertage. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer hat am Donnerstag bereits seine Zustimmung zu einer raschen Umsetzung der Richtlinie bekundet.
Besseren Schutz vor vermeintlichen Gratis-Angeboten im Internet, die Kunden mittels "Kleingedrucktem" zu Zahlungen verpflichtet, hatte eine parlamentarische Initiative von SPÖ und ÖVP bereits 2008 in einem Entschließungsantrag gefordert. "Österreich war das erste Land, das eine Button-Lösung gefordert hat", sagte Maier. Dabei wird ein Internetuser vor Abschluss eines Vertrags über die Kostenpflichtigkeit aufgeklärt, indem er eine Schaltfläche bestätigen muss.
32.700 Beschwerden
Allein im Jahr 2011 seien laut Maier in Österreich insgesamt 32.700 Beschwerden über Abzocke im Internet bei der Arbeiterkammer (AK) und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingegangen. Insbesondere Eltern lassen sich demnach häufig unter Druck setzen und zahlen diverse Forderungen vermeintlicher Anwälte und Inkassobüros. Speziell Anwaltskanzleien in Deutschland haben sich auf derartige Massenabmahnungen spezialisiert und versenden Mahnbriefe mit unberechtigten Forderungen, Unterlassungserklärungen sowie hohen Honorarnoten, schilderte der Konsumentensprecher.
Maier ortete insgesamt drei Problemgruppen: Abofallen, Urheberrechtsverletzungen sowie rechtswidrige Telefonwerbung (Cold Calling). Sie alle können zu willkürlichen Abmahnungen führen.
"Vor kurzem erhielten beispielsweise viele Internetnutzer auch in Österreich per E-Mail gefälschte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen", erklärte Maier. Hintergrund war die inzwischen gesperrte Internet-Datenplattform Megaupload. In dem Schreiben gaben die Anwälte "Dr. Kroner & Kollegen" vor, namhafte Firmen der Musik- und Filmindustrie zu vertreten und forderten wegen illegaler Raubkopien im Jahr 2011 über Megaupload die Zahlung von 891,30 Euro auf ein Konto in der Slowakei. "Es gibt aber keine Anwaltskanzlei Kroner & Kollegen, die Verfasser dieser Schreiben sind Betrüger", erläuterte der Parlamentarier.
"Internetnutzer müssen aber vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden."
Maier geht es eigenen Angaben zufolge nicht darum, Rechtsverstöße bei Urheberrechtsverletzungen generell zu bagatellisieren. "Internetnutzer müssen aber vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden." In Deutschland sollen die Kosten für Abmahnungen durch ein geplantes Gesetz künftig auf 100 Euro beschränkt werden. Das verlangte der SPÖ-Mandatar ebenso für Österreich. Auch Maßnahmen der Anwaltsvertretungen gegenüber Anwälten, die derartigen Rechtsmissbrauch betreiben, forderte Maier. "Es müssen entsprechende Schritte gesetzt werden, auch eine Streichung aus der Anwaltsliste ist möglich". (APA, 20.04. 2012)
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