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Kijŏng-dong ist die moderne Variante eines potemkinschen Dorfes.
Um Mitternacht mussten die österreichischen Internet Sevice Provider (ISPs) und Telefonie-Anbieter eine 180-Grad-Wende vollziehen: War die Speicherung zahlreicher personenbezogener Informationen bislang datenschutzrechtlich verboten, besteht jetzt eine Pflicht dazu. Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist in Kraft getreten.
Diese Überwachungsmethode ist höchst umstritten. In verschiedenen Staaten wurde sie von den Verfassungsgerichten aufgehoben, weil sie dort verfassungswidrig war. In Österreich haben das Bundesland Kärnten und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unabhängig voneinander angekündigt, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ebenfalls einen Antrag auf Aufhebung zu stellen.
Die Argumente dafür sind zahlreich, werden doch unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt und überwacht, ihre Privatsphäre wird beeinträchtigt. Das könnte gleich mehrfach gegen Verfassungsrecht verstoßen.
Auswirkungen
Kaum ein verfassungsrechtlich gewährtes Recht ist absolut, gewisse Einschränkungen zugunsten anderer Rechte oder Ziele sind zulässig. Der Verfassungsgerichtshof muss dabei also abwägen. Verkürzt gesagt wird er untersuchen, ob die Beeinträchtigung von Rechten wie dem Recht auf Privatleben gegen mögliche Vorteile zu werten ist, etwa einen Gewinn an Sicherheit. Dieser Gewinn an Sicherheit ist jedoch viel geringer als gemeinhin angenommen.
Einerseits gibt es einen sofort eintretenden Verlust an Sicherheit, da auch vertrauliche Kommunikation kompromittiert wird. Für Whistleblower steigt das Risiko, enttarnt zu werde, erheblich, wenn sie Korruption und andere Straftaten aufdecken wollen.
Menschen in persönlich brenzligen Situationen werden sich nun oft scheuen, Unterstützung von Psychologen, Ärzten, Seelsorgern, Anwälten, Schwangerenberatungen, Sexualambluanzen oder von Einrichtungen wie der Aids-Hilfe, Suchtberatungen, dem Frauennotruf oder Schuldnerberatungen in Anspruch zu nehmen.
Teure Kulissen
Die Auswirkungen auf Gesundheit und Finanzen der Betroffenen und ihres Umfeldes sind schwer in Zahlen zu fassen. Die Anlaufkosten für österreichische Steuerzahler und Kunden der Netzbetreiber sollen etwa 20 Millionen Euro ausmachen.
Bei der Bekämpfung von Straftaten zeigt sich, dass Vorratsdaten die Aufklärungsrate nicht signifikant erhöhen. Dies geht aus Studien über einige europäische Staaten, die schon einige Jahre Erfahrung mit der Vorratsdatenspeicherung haben, hervor.
Sicherheitsgewinn ist unrealistisch
Kein Wunder: Die Vorratsdatenspeicherung lässt sich umgehen. Bei Mobilfunk und Festnetztelefonie ist das ein gewisser Aufwand, den Verbrecher aber nicht scheuen werden. Bei der Online-Kommunikation mit E-Mail, Chat und VoIP hingegen ist es frappierend einfach und spart vielleicht sogar Geld.
Professionelle Verbrecher, die angebliche Zielgruppe der Vorratsdatenspeicherung, wissen das. Sie werden die Überwachung daher ganz legal umgehen. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung aber nur sehr bedingt dazu geeignet, ihr Ziel überhaupt zu erreichen.
Dies aber öffnet den Verfassungsrichtern einen von mehreren Wegen, die neuen Bestimmungen aufzuheben: Der Eingriff in die Privatsphäre kann nur schwer befürwortet werden, wenn der Eingriff zur Erreichung seines Ziels kaum geeignet ist.
Kritiker und Fans
Die Phalanx der Kritiker umfasst so unterschiedliche Gruppen wie die Freiheitlichen und die Grünen, Journalisten und Juristen, Ärzte und andere Sozialberufe, Datenschützer und einfache Bürger, die nichts zu verbergen haben.
Natürlich gibt es auch Unterstützer: Innenministerium und Teile der Polizei, Geheimdienste und Lieferanten der Überwachungstechnologie, SPÖ und ÖVP, Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie und einfache Bürger, die glauben, nichts zu verbergen zu haben.
Die Unterhaltungsindustrie hofft, mit Hilfe der Vorratsdaten potenzielle Urheberrechts-Verletzer identifizieren zu können. Mit dem in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärten Ziel, besonders schwere Verbrechen zu bekämpfen, hat das freilich nichts mehr zu tun. (Daniel AJ Sokolov, derStandard.at, 1.4.2012)
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auf diesem PPTP einrichten und die Österreichische Vorratsdatenspeicherung ist gegessen.
Konfigurationsanleitung für PPTP
http://www.youtube.com/watch?v=BS5o7pKPxSs
jeder der gegen die vorratsdatenspeicherung ist - schickt mind einmal am tag eine web-mail ans bmi
lieber überwachungsstaat
auch heute plane ich vorerst keinen terroristischen akt
mfg
ein bürger
wenn das ein paar hunderttausend jeden tag machen - haben die im innenministerium mal was zu tun :D
Hauptsache ich hab jetzt Stunden damit verbracht meine Spuren zu verwischen und nun anonym zu surfen ...
Ein krimineller lacht doch über diese Maßnahmen wenn ich das als Noob schon halbwegs hinbekomme ...
Wenn der Staat so transparent wäre wie er mich sehen will würde ich mich gar nicht so aufregen.
Wenn ich mein Auto offen lasse und jemand fladert was bin ich selber schuld oder sogar ein Anstifter.
So seh ich das mit meinem geistigen Eigentum und meinen Daten nun auch. Wird nun alles abgesperrt!!!
zum einen wird viel geld mit viel zusaätzl. storage verdient sowie der software für die provider/polizei schnittstellen.
die provider verlangen wegen des aufwandes mehr geld ("servicepauschale" - könnte man die bitte auf "vds pauschale" umbenennen, das wär wenigstens ehrlich?)
zum andern wird viel geld für VPN-dienste ausgegeben werden, um der VDS zu entkommen.
also einfach nur ein IT-konjunkturpaket :-))
Jede negative Beeinflussung von freien Informationszugaengen wirkt sich direkt auf Wirtschaft und Bildung aus, zB. nur der Aufwand sich der Speicherung zu entziehen, rein Vorbeugend gegen drohende Schaeden wenn Vorratsdaten an die Oeffentlichkeit gelangen. Es sind eben nicht nur Kriminelle davon betroffen, sondern viele, deswegen waere Verfassungswidrigkeit gegeben, man zahlt ja auch keine Geldstrafen ohne ein Vergehen. Fuer die IT gaebe es in einer moeglicht starken Gesellschaft mehr zu verdienen, falls Sie frei von Ironie geposted haben...
Wie dieser Artikel geschrieben ist, kann man den Schluss ziehen, dass eigentlich jederzeit und willkürlich Daten von den Behörden ausgelesen bzw. vom Provider abgefragt werden können, ohne dass es hierfür eine richterliche Anordnung geben muss. Genau das Gegenteil wurde von den Behörden kommuniziert. Es sollten nur Daten überwacht werden, wenn es sich um Untersuchungen auf Strafdaten handelt, die mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Ich bin mir sicher, schon in angemessener Zeit werden wir erleben, dass auch die Politik auf diese Daten zugreifen wird, besonders dann wenn Parteien von Machtverlust betroffen sind. Da der Bürger nicht weiss, wann, wer, warum auf seine Daten zugreift, sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Kleine Korrektur:
Die Straftaten müssen mit mindestens 12 Monaten Haft bedroht sein. Kommuniziert wurde DAS aber eher beiläufig, man sagt lieber "nur bei schweren Straftaten" - klingt doch auch gleich viel besser für Hinz & Kunz.
(die Definition "schwer = mind 12 Monate" wurde letzten Sommer verabschiedet, davor gab es gar keine Einteilung im juristischen Sinne)
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