Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung

30. März 2012, 11:34
  • Ab 1. April gilt die Vorratsdatenspeicherung, die die sechsmonatige Speicherung diverser Daten vorschreibt - unter anderem wer mit wem wann telefoniert hat.
    foto: hans klaus techt / apa

    Ab 1. April gilt die Vorratsdatenspeicherung, die die sechsmonatige Speicherung diverser Daten vorschreibt - unter anderem wer mit wem wann telefoniert hat.

AKVorrat und Grüne rufen zu Unterstützungserklärungen für Massenklage auf - Frist läuft bis Mitte Mai

Netzpolitisch gab es bislang wohl wenige EU-Richtlinien, die in einer solchen Vielzahl von Ländern so konsequenten und massiven Widerspruch erfahren haben wie die Vorratsdatenspeicherung. All diesen Bemühungen - und dem Umstand, dass die Regelung in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits durch den jeweiligen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde - zum Trotz soll die Richtlinie am kommenden Sonntag, dem 1. April, auch in Österreich zum Gesetz werden.

Klage

Das bedeutet für die GegnerInnen dieser Regelung freilich noch nicht, dass sie ihre Aktivitäten einstellen, ganz im Gegenteil: Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz haben am Freitag der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt, um das neue Gesetz nachträglich wieder zu kippen. Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stelle einen schweren Grundrechtseingriff dar, heißt es argumentativ auf der neu eingerichteten Website verfassungsklage.at.

Unterstützung

Um die Klage auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sucht man noch nach MitstreiterInnen. So ruft man GegnerInnen der Vorratsdatenspeicherung dazu auf, sich an der Klage zu beteiligen. Wer will, kann sich über die Plattform die nötigen Dokumente herunterladen, um eine Unterstützungserklärung zu unterzeichnen und sich so an der Aktion zu beteiligen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, einen Telefon- oder Internetanschluss in Österreich zu besitzen. Die InitiatorInnen betonen dabei, dass den UnterzeichnerInnen durch diesen Schritt keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.

Frist

Als Fristende für das Abgeben einer entsprechenden Vollmacht hat man den 18. Mai gesetzt, bis dahin hoffen die InitiatorInnen, zumindest 1.000 MitstreiterInnen zu finden. Auf diese Weise will man nicht zuletzt auch ein deutliches Zeichen setzen, immerhin wäre dies dann die größte Verfassungsklage der Zweiten Republik. Im Rahmen der Pressekonferenz zeigte sich Steinhauser davon überzeugt, dass das auch gelingen werde, immerhin seien es "viele, die sich den ausufernden Überwachungsstaat nicht mehr gefallen lassen".

Als ErstunterzeichnerInnen führt die Webpage unter anderen Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, die Ex-ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer und Maria Wittmann-Tiwald, Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, an. (apo, derStandard.at, 30.3.2012)

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241 Klagsteilnehmer gibt es schon. Meine 5 Vollmachten sind da noch nicht gezählt.

Klagt die Bekanntgabe aller Daten monatlich nach dem DSG ein!

Das wird ein Spaß! Dann ändern Die sicher auch noch das DSG um die Daten geheimhaltenzukönnen!
So wie schon unsere Justiz personenbezogene Daten vor Opfern geheim hält, welche diese internen Untersuchungsdokumente einsehen wollen.

Es lebe der Rechtsstaat.

rechtmussrechtbleiben

So weit ich weiß, ist das nur ein Mal pro Jahr erlaubt.

Erstens und zweitens....

Erstens glaube ich das nicht und zweitens na wenn das 1 000 000 Leute machen?

pro lege

DSG ?
Diözesansportgemeinschaft Wien?

Datenschutzgesetz 2000, jetzt hab ichs

Wehrt Euch, verarscht Sie

Schickt Euer Handy auf Reisen, ruft alle möglichen verdächtigen Nummern an, sucht die bösen websites (aber nicht die von unseren Nazis) usw. Das ist Notwehr gegen einen Generalverdacht. Führt diese Metternichsche Überwachung ab absurdum!

rechtmussrechtbleiben

Hat die EU Angst vor einem eropäischen Frühling

und will deswegen vorbauen um das zu verhindern? Das ist der falsche Weg. Der richtige Weg ist, eine ECHTE Demokratie zuzulassen. Also weg mit dem korrupten Gesindel, weg mit Klubzwang im Parlament, weg mit der Macht der Spekulanten, Banken, Lobbyisten usw.

rechtmussrechtbleiben

Daher raus aus der EU

"Also weg mit dem korrupten Gesindel, weg mit Klubzwang im Parlament, weg mit der Macht der Spekulanten, Banken, Lobbyisten usw. "
Blöd das die das Sagen haben, daher haben sie die Demokratie abgeschaft (wo kämen wir da hin wenn das Wahlvolk uns Gesetze vorschreiben könnte) und die EU gegründet. Jetzt können sie ungehindert ihre Geschäfte betreiben. Die Bürokraten haben auch eine Freude denn : "Für die die Armut und Krankheit verwalten, für die herschen sorglose Zeiten" (Zitat Söhne Stammheims).

Für professionelle Kriminelle bringt die VDS Vorteile.
Um als Profi ein Alibi zu erhalten können Sie ihr "offizielles" Handy auf Reisen schicken, einen Helfer bitten, für sie zu telefonieren, idealerweise auch noch mit Ihrer Kreditkarte etwas via Internet zu kaufen. Währenddessen machen Sie ihr Ding. Sie können sich darauf verlassen, dass dies zu Ihrem "Schutz" aufgezeichnet wird und dass Polizei und Richter Probleme haben werden, das zu entkräften.

Die Verfassungsklage zwingt einen Schritt zurückzugehen. Die VDS wird wie in D "nur bei Verdacht" angewendet, also dann, wenn der Ankläger (Staat) es braucht. Wenn nicht, wurde halt leider nichts aufgezeichnet. Anders gesagt: Die Klage könnte langfristig mehr und nicht weniger Willkür bringen.

wie ich das verstanden habe, soll man die klage erst zu lesen bekommen, wenn sie schon eingebracht ist, wie soll man sie dann vorher freigeben können?

Der Inhalt der Klage wird sehr detailliert beschrieben. Siehe hier:
http://www.verfassungsklage.at/files/290... ntwurf.pdf

Was nicht veröffentlicht wird, ist der exakte Wortlaut der juristischen Ausformulierung. Mit der Vollmacht beauftragen Sie sozusagen einen Juristen, das, was in der oben angegebenen pdf steht, in "Juristendeutsch" zu übersetzen. In diesem Fall ist das eben bereits geschehen, bzw. fehlen eventuell noch letzte Details.

ein auftrag ergeht auch noch?

Wenn Sie der einzige wären, der klagt, dann würden Sie zu einem Anwalt gehen und ihn beauftragen, die Klage zu schreiben. Sie würden mit ihm besprechen, was drin stehen soll und er würde es 'übersetzen'. Dh auch in diesem Fall kennen Sie den exakten Text der Klage (noch) nicht.

In diesem Fall schließen Sie sich einer bestehenden Klage an. Sie geben keinen Auftrag, weil er bereits von jemand anders gegeben wurde. Deswegen fallen auch keine Anwaltskosten an. Ich wollte nur das Prinzip erklären.

Ich frag mich ja...

... Warum die Klage erst jetzt eingebracht wird, wo in anderen Staaten schon Urteile vorliegen!?!

Weil man erst klagen kann, wenn man betroffen ist. Man ist erst dann betroffen, wenn das Gesetz in Kraft ist.

aahhh, ok!
na dann :-)

Ganz Einfach

Weil das Gesetz mit 1.April rechtswirksam wurde und man schwerlich davor gegen etwas klagen kann, dass (noch) nicht existiert.

Welche Relevanz sollen Urteile anderer Staaten haben, wenn es um ein österreichisches Gesetz geht, das erst heute in Kraft getreten ist?

Der Artikel ist jetzt aber gaaaanz schnell im Hintergrund verschwunden. :(

können sich kinder (noch minderjährig, mobiltelefone auf eltern angemeldet) auch daran beteiligen?

kann sich mein hund auch beteiligen?

Hunde sind weder Rechtsfähig noch rechtlich Handlungsfähig. Ihre Unterschrift bzw. Pfotenfähig ist daher rechtlich nicht verwertbar. Sie sind nicht in der Lage die Tragweite ihrer Unterschrift abzuschätzen.
Einen Hund können sie auch nicht verklagen, seinen Besitzer schon.

Ja klar, wenn ein Internetanschluss oder Telefon auf ihn angemeldet ist.

Siehe FAQ auf verfassungsklage.at:

Wer kann mitmachen?

JedeR, der/die einen Internetanschluss/ein Mobil oder Festnetztelefon in Österreich angemeldet hat.

Also leider nein.

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