Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Ab 1. April gilt die Vorratsdatenspeicherung, die die sechsmonatige Speicherung diverser Daten vorschreibt - unter anderem wer mit wem wann telefoniert hat.
Netzpolitisch gab es bislang wohl wenige EU-Richtlinien, die in einer solchen Vielzahl von Ländern so konsequenten und massiven Widerspruch erfahren haben wie die Vorratsdatenspeicherung. All diesen Bemühungen - und dem Umstand, dass die Regelung in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits durch den jeweiligen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde - zum Trotz soll die Richtlinie am kommenden Sonntag, dem 1. April, auch in Österreich zum Gesetz werden.
Klage
Das bedeutet für die GegnerInnen dieser Regelung freilich noch nicht, dass sie ihre Aktivitäten einstellen, ganz im Gegenteil: Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz haben am Freitag der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung angekündigt, um das neue Gesetz nachträglich wieder zu kippen. Die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten aller Menschen in Österreich stelle einen schweren Grundrechtseingriff dar, heißt es argumentativ auf der neu eingerichteten Website verfassungsklage.at.
Unterstützung
Um die Klage auf eine möglichst breite Basis zu stellen, sucht man noch nach MitstreiterInnen. So ruft man GegnerInnen der Vorratsdatenspeicherung dazu auf, sich an der Klage zu beteiligen. Wer will, kann sich über die Plattform die nötigen Dokumente herunterladen, um eine Unterstützungserklärung zu unterzeichnen und sich so an der Aktion zu beteiligen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, einen Telefon- oder Internetanschluss in Österreich zu besitzen. Die InitiatorInnen betonen dabei, dass den UnterzeichnerInnen durch diesen Schritt keinerlei Kosten oder Risiken entstehen.
Frist
Als Fristende für das Abgeben einer entsprechenden Vollmacht hat man den 18. Mai gesetzt, bis dahin hoffen die InitiatorInnen, zumindest 1.000 MitstreiterInnen zu finden. Auf diese Weise will man nicht zuletzt auch ein deutliches Zeichen setzen, immerhin wäre dies dann die größte Verfassungsklage der Zweiten Republik. Im Rahmen der Pressekonferenz zeigte sich Steinhauser davon überzeugt, dass das auch gelingen werde, immerhin seien es "viele, die sich den ausufernden Überwachungsstaat nicht mehr gefallen lassen".
Als ErstunterzeichnerInnen führt die Webpage unter anderen Christof Tschohl, Jurist und Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, die Ex-ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer und Maria Wittmann-Tiwald, Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte in der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, an. (apo, derStandard.at, 30.3.2012)
Link
Jörg Ziercke: "Wir haben ehr das Problem, dass wir die Daten reduzieren müssen"
EU-Richtlinie von 2006 mit Verspätung umgesetzt
Soll helfen, Anschläge zu verhindern - Kritiker reagieren mit Sarkasmus
Entwurf für Änderung des Militärbefugnisgesetzes zurückgezogen
100.000 Unterschriften der Initiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" lieferten Anlass für Debatte
"Klare inhaltliche Verfehlung der Bürgerinitiative"
VfGH schaltet den Europäischen Gerichtshof ein - "Könnte EU‐Grundrechtecharta widersprechen"
"Schade, dass sie nicht vorläufig außer Kraft gesetzt werden konnte"
Bures hofft auf endgültige Klärung - Steinhauser: Gesetz außer Kraft setzen
Rechtsanwaltskammer bemängelt auch "schleichende Aushöhlung" von Grund- und Freiheitsrechten
Erfasst werden sollen neben Namen, Adressen auch Essensvorlieben
Diskussion zum Gesetzesentwurf nur mit Industrie und Verwertungsgesellschaften
Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP nach Hearing – für Grüne "blamabel und absurd"
Beatrix Karl nach Hearing im Parlament von Verhältnismäßigkeit überzeugt
BürgerInneninitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" wurde in einem Hearing behandelt
"Initiative für Netzfreiheit" zeigt gravierende Missstände bei der Speicherung der Vorratsdaten auf
Arbeitskreis spricht sich gegen Ausweitung und Verwendung in Zivil-Verfahren aus
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start der neuen Regelung in Österreich
Bewusste Umgehung ist ein leichtes Spiel, hauptsächlich werden unbescholtene Bürger überwacht.
Es braucht keinen James Bond, um die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen.
Konkrete Beispiele für die neue Rechtslage - SMS, Telefon, Surfen, Web
Überwiegende Mehrheit spricht sich gegen die neue EU-Richtlinie aus
Das wird ein Spaß! Dann ändern Die sicher auch noch das DSG um die Daten geheimhaltenzukönnen!
So wie schon unsere Justiz personenbezogene Daten vor Opfern geheim hält, welche diese internen Untersuchungsdokumente einsehen wollen.
Es lebe der Rechtsstaat.
rechtmussrechtbleiben
Schickt Euer Handy auf Reisen, ruft alle möglichen verdächtigen Nummern an, sucht die bösen websites (aber nicht die von unseren Nazis) usw. Das ist Notwehr gegen einen Generalverdacht. Führt diese Metternichsche Überwachung ab absurdum!
rechtmussrechtbleiben
und will deswegen vorbauen um das zu verhindern? Das ist der falsche Weg. Der richtige Weg ist, eine ECHTE Demokratie zuzulassen. Also weg mit dem korrupten Gesindel, weg mit Klubzwang im Parlament, weg mit der Macht der Spekulanten, Banken, Lobbyisten usw.
rechtmussrechtbleiben
"Also weg mit dem korrupten Gesindel, weg mit Klubzwang im Parlament, weg mit der Macht der Spekulanten, Banken, Lobbyisten usw. "
Blöd das die das Sagen haben, daher haben sie die Demokratie abgeschaft (wo kämen wir da hin wenn das Wahlvolk uns Gesetze vorschreiben könnte) und die EU gegründet. Jetzt können sie ungehindert ihre Geschäfte betreiben. Die Bürokraten haben auch eine Freude denn : "Für die die Armut und Krankheit verwalten, für die herschen sorglose Zeiten" (Zitat Söhne Stammheims).
Für professionelle Kriminelle bringt die VDS Vorteile.
Um als Profi ein Alibi zu erhalten können Sie ihr "offizielles" Handy auf Reisen schicken, einen Helfer bitten, für sie zu telefonieren, idealerweise auch noch mit Ihrer Kreditkarte etwas via Internet zu kaufen. Währenddessen machen Sie ihr Ding. Sie können sich darauf verlassen, dass dies zu Ihrem "Schutz" aufgezeichnet wird und dass Polizei und Richter Probleme haben werden, das zu entkräften.
Die Verfassungsklage zwingt einen Schritt zurückzugehen. Die VDS wird wie in D "nur bei Verdacht" angewendet, also dann, wenn der Ankläger (Staat) es braucht. Wenn nicht, wurde halt leider nichts aufgezeichnet. Anders gesagt: Die Klage könnte langfristig mehr und nicht weniger Willkür bringen.
Der Inhalt der Klage wird sehr detailliert beschrieben. Siehe hier:
http://www.verfassungsklage.at/files/290... ntwurf.pdf
Was nicht veröffentlicht wird, ist der exakte Wortlaut der juristischen Ausformulierung. Mit der Vollmacht beauftragen Sie sozusagen einen Juristen, das, was in der oben angegebenen pdf steht, in "Juristendeutsch" zu übersetzen. In diesem Fall ist das eben bereits geschehen, bzw. fehlen eventuell noch letzte Details.
Wenn Sie der einzige wären, der klagt, dann würden Sie zu einem Anwalt gehen und ihn beauftragen, die Klage zu schreiben. Sie würden mit ihm besprechen, was drin stehen soll und er würde es 'übersetzen'. Dh auch in diesem Fall kennen Sie den exakten Text der Klage (noch) nicht.
In diesem Fall schließen Sie sich einer bestehenden Klage an. Sie geben keinen Auftrag, weil er bereits von jemand anders gegeben wurde. Deswegen fallen auch keine Anwaltskosten an. Ich wollte nur das Prinzip erklären.
Hunde sind weder Rechtsfähig noch rechtlich Handlungsfähig. Ihre Unterschrift bzw. Pfotenfähig ist daher rechtlich nicht verwertbar. Sie sind nicht in der Lage die Tragweite ihrer Unterschrift abzuschätzen.
Einen Hund können sie auch nicht verklagen, seinen Besitzer schon.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.