Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Der Bericht des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar übt starke Kritik am Einsatz des Staatstrojaners.
Als der Chaos-Computer-Club vor einigen Monaten eine Kopie des von deutschen Behörden eingesetzten Staatstrojaners aufgetan und diesen einer - in Teilen geradezu vernichtenden - technischen Analyse unterzogen hat, löste dies gehörige Wellen in der öffentlichen Diskussion zu dem Thema auf. Nun folgt ein weiterer "Leak" - und auch der hat es wieder in sich, gibt er doch auch Einblick in den den konkreten Einsatz des Trojaners.
Leak
So ist auf der linken Infoplattform Indymedia die Rohfassung eines Berichts des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gepostet worden, in der sich dieser mit der "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" auseinandersetzt. Auf den bisher 68 Seiten wird dabei allerlei sowohl aus technischer als auch aus Privacy-Perspektive Problematisches aufgedeckt, allen voran ein Fall bei dem private Sexgespräche eines Überwachten aufgezeichnet wurden.
"Fehlende" Funktionen
Dieser hatte sich in intimer Weise mit seiner Freundin per Skype ausgetauscht, all dies wurde nicht nur mitgeschnitten sondern auch bis heute nicht gelöscht. Eine Teillöschung sei technisch nicht möglich, argumentiert die Staatsanwaltschaft knapp. Auch an anderen Fällen zeigt sich, dass man offenbar schlicht auf die Möglichkeit, private, für die Ermittlungen unerhebliche, Informationen zu löschen, "vergessen" hat.
Abschaltung
Ähnliche technische Defizite, die in einer Überschreitung des per Gesetz geregelten Überwachungsauftrags resultierten, gab es auch an anderer Stelle. So verweist Schaar auf einen Fall, bei dem die Überwachung gut fünf Wochen länger als eigentlich genehmigt vorgenommen wurde. Die simple Ursache: Bei der Entwicklung des Staatstrojaners hatte man offenbar nicht daran gedacht einen Mechanismus zur Selbstdeaktivierung einzubauen, von außen schaffte man es aber in dem Zeitraum angeblich nicht den Trojaner abzuschalten.
Defizite
Darüber hinaus bestätigt der Datenschutzbeauftragte zentrale technische Defizite bei der Implementation des Trojaners, die schon der CCC kritisiert hatte. So sei etwa die AES-Implementierung alles andere als zureichend, da man hier einen fest einprogrammierten Schlüssel verwende, wie sich leicht mit einem Hex-Editor feststellen lasse. Für eine wirklich eingängige Analyse wäre allerdings der Quellcode notwendig, das Fehlen desselben führe dazu, dass die Behörden selbst gar "nicht in der Lage (wären), die Funktionalität der von ihnen eingesetzten Programme zu beurteilen", so der Bericht. Die Dokumentation zum Staatstrojaner sei zudem ebenso mangelhaft wie das Wissen der einsetzenden Behörden über dessen Funktionen.
Fazit
Besonders interessant aber wohl auch eine andere Erkenntnis von Schaar, die die Sinnhaftigkeit eines Staatstrojaner-Einsatzes weiter in Frage stellt: In keinem einzigen der untersuchten Fälle trugen die ermittelten Daten zur Verurteilung eines Beschuldigten bei, in einigen Fällen wurden sie gleich gar nicht herangezogen. (red, derStandard.at, 20.02.12)
Soll helfen, Anschläge zu verhindern - Kritiker reagieren mit Sarkasmus
Entwurf für Änderung des Militärbefugnisgesetzes zurückgezogen
100.000 Unterschriften der Initiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" lieferten Anlass für Debatte
"Klare inhaltliche Verfehlung der Bürgerinitiative"
VfGH schaltet den Europäischen Gerichtshof ein - "Könnte EU‐Grundrechtecharta widersprechen"
"Schade, dass sie nicht vorläufig außer Kraft gesetzt werden konnte"
Bures hofft auf endgültige Klärung - Steinhauser: Gesetz außer Kraft setzen
Rechtsanwaltskammer bemängelt auch "schleichende Aushöhlung" von Grund- und Freiheitsrechten
Erfasst werden sollen neben Namen, Adressen auch Essensvorlieben
Diskussion zum Gesetzesentwurf nur mit Industrie und Verwertungsgesellschaften
Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP nach Hearing – für Grüne "blamabel und absurd"
Beatrix Karl nach Hearing im Parlament von Verhältnismäßigkeit überzeugt
BürgerInneninitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" wurde in einem Hearing behandelt
"Initiative für Netzfreiheit" zeigt gravierende Missstände bei der Speicherung der Vorratsdaten auf
Arbeitskreis spricht sich gegen Ausweitung und Verwendung in Zivil-Verfahren aus
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start der neuen Regelung in Österreich
Bewusste Umgehung ist ein leichtes Spiel, hauptsächlich werden unbescholtene Bürger überwacht.
Es braucht keinen James Bond, um die Vorratsdatenspeicherung auszutricksen.
Konkrete Beispiele für die neue Rechtslage - SMS, Telefon, Surfen, Web
Überwiegende Mehrheit spricht sich gegen die neue EU-Richtlinie aus
Am 1. April tritt in Österreich die VDS in Kraft: Was denken Sie darüber?
Innen- und Justizressort verteidigen Änderungen in Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz
Aktivisten Michael Bauer und Andreas Demmelbauer: Bürger sollen ihr Recht nutzen, die gespeicherten Daten abzurufen
…Dümmer gehts wohl nicht mehr, wiewohl dieses Dokument ein weiterer Beweis dafür ist, daß der Begriff "Intelligence" im Zusammenhang mit irgendwelchen Agenturen einen Widerspruch in sich darstellt:
http://www.huffingtonpost.com/2012/02/2... 99908.html
Na da wird die gute alte Telefonzelle aber wieder vermehrt -naja eher halbseidene- Kundschaften anlocken. Da wollte die Telekom die zum Strassenbild gehörigen Häuschen schon komplett entfernen, aber da kommt die Bundesregierung und verhilft diesem Teil des Strassenbildes zu ungeahnten Höhenflügen. Naja vielleicht braucht man aber irgendwann die Bürgercard um ein öff. Telefon zu nutzen. Herrliche Aussichten. Alles für den Kampf gegen Terrorismus?
Ab April werden von allen Bürgern die Bewegungsprofile, Anrufe bei Sex-Hotlines und SMS gespeichert.
Weil die korrupte Politik die Bürger fürchtet, wird die Privatsphäre der Bürger kurzerhand abgeschafft. Der Schwanz wedelt mit dem Hund (Wag the Dog)...
Dann rufens lieber nie eine Gay-Hotline an oder surfen eine Gay-Site an, denn das könnte Ihnen einen Vermerk bei der Polizei einbringen!
siehe http://www.peterpilz.at/8/peter-p... -texte.htm @Rosa Winkel
solange das Angebot (Sexhotline) nicht strafbar ist hat es niemanden zu interessieren was dort gesprochen wird oder hängen im Bordell Microphone, sitzen dort Verfassungsschützer und Sicherheitsbeamte?
Viel interssanter wären da manche Telefongespräche von Regierungsmitgliedern, Ministern, ect.
Aber wer will schon einen Überwachungsstaat? Ich nicht!
Um die Funktion zu gewährleisten, sollten Sie Google Chrome oder Mozilla Firefox verwenden. Bestätigen Sie bitte alle empfohlenen Plugins.
Falls Sie Epiphany oder Konqueror als Browser verwenden sollten, ist die Funktion des Trojaners derzeit nicht garantiert.
freundlichst gebeten, sich den Staatstrojaner selbst zu coden, zu kompilieren und auf ihren Systemen auszufuehren.
Sollte er klaglos funktionieren - wir werden Sie informieren - duerfen Sie uns den source Code und die kompilierte Version kostenlos zur Verfuegung stellen.
P.S.: bitte auch fuer andere ..ix versionen kompilieren, danke.
Ihr Bundesnachrichtendienst
"In keinem einzigen der untersuchten Fälle trugen die ermittelten Daten zur Verurteilung eines Beschuldigten bei, in einigen Fällen wurden sie gleich gar nicht herangezogen."
<3
wir sollten gesetzlich dazu verpflichtet werden ein online tagebuch zu führen wo alles was wir gemacht haben drinnen steht - dann können sie sich den staatstrojaner auch sparen. wär das nicht schön? :)
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.