Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat den sogenannten Homosexuellen-Paragrafen 209 aufgehoben. Damit gab der VfGH einem entsprechenden Antrag des Oberlandesgerichts Innsbruck statt. Der Paragraf 209 stellt homosexuelle geschlechtliche Handlungen von Männern über 19 Jahre mit Männern unter 18 Jahren unter Strafe. Das Schutzalter für heterosexuelle und lesbische Beziehungen liegt bei 14 Jahren. "Gleichheitssatz verletzt" Der VfGH sieht durch diese Bestimmung "den Gleichheitssatz verletzt". Eine Regelung sei in sich unsachlich, wenn sie zur Folge habe, dass eine zunächst straflose gleichgeschlechtliche Beziehung allein auf Grund des Umstands strafbar wäre, dass der ältere Partner das 19. Lebensjahr vollendet, heißt es in dem Schreiben des VfGH. Reparatur muss bis 28. Feburar 2003 erfolgen Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lässt dem Parlament in seiner Entscheidung zum Homosexuellen-Paragrafen immerhin einen langen Zeitraum zur Reparatur. Eine entsprechende Neuregelung muss bis 28. Februar 2003 gefunden werden. Dazu heißt es in der Begründung: Der VfGH ziehe das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Kinder und Jugendliche vor zu frühen und vor ausbeutenden sexuellen Beziehungen zu bewahren, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht in Zweifel. Der Gerichtshof sehe den Paragraf 209 als Teil eines solchen Schutzkonzepts und habe daher diese Bestimmung nicht mit sofortiger Wirkung beseitigt, sondern die Frist gesetzt. Unsachlich In der Begründung des Urteils wird lediglich auf die Tatsache verwiesen, dass die zunächst straflose Beziehung durch das Erreichen des Alterslimits strafbar werde und dies unsachlich ist. Da dieser Grund schon ausreichend gewesen sei, habe sich der VfGH mit dem weiteren Bedenken des Innsbrucker Oberlandesgerichts nicht mehr auseinander zu setzen, hieß es am Montag in einer Aussendung. Konkret geht es um die Vermutung, dass der Paragraf auch gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoße. Zu dieser Frage seien aber mehrere Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. (APA)