Wolf
Noch im Wald, vielleicht bald an der Wand: Ein Wolf.
AFP/MARTIN BUREAU

Im Juli will der Tiroler Landtag eine Novelle des Jagdgesetzes beschließen, die einfachere Genehmigungen für Nachtabschüsse und eine Erlaubnis von Wolfstrophäen vorsieht. Liegt eine Abschussverordnung vor, können Jäger das geschossene Tier künftig behalten. Verkauft oder getauscht werden dürfen die Trophäen aber nicht. Die Tiroler Grünen fürchten, dass das Vorhaben "Trophäenjäger" in das Bundesland locken könnten – und sehen einen Rückschritt in die "Zeit der Wolfshatz".

Auch die Landesumweltanwaltschaft sieht die Novelle kritisch. Eine "Zurschaustellung getöteter Wölfe, Bären oder Luchse" sei nicht zu rechtfertigen, ließ sie in einer Stellungnahme wissen. Diese Tiere seien in Österreich geschützt. Jägerverband und Landesregierung stehen hinter der Gesetzesänderung. Nicht jeder Jäger werde den Kadaver behalten wollen, zitiert orf.at den Landesjägermeister Anton Larcher. "Aber wenn den jemand haben will, es ist ein wunderschönes Tier, er hat ein wunderschönes Fell."

Auch der Tiroler ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf verteidigte die geplante Änderung. Einen Wolf zu erlegen sei schwierig, die Vorstellung, Trophäenjäger würden nach Tirol kommen, "völliger Blödsinn". (red, 25.6.2024)