Wien - Der einstige Bundespräsidentschaftskandidat Gerald Grosz hat sich mit einer Klage gegen den ORF durchgesetzt. Der ORF habe in einem Interview mit dem Blogger den unwahren Eindruck einer strafgerichtlichen Verurteilung erweckt, bestätigte das Oberlandesgericht Wien (OLG) ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen aus 2023. Grosz erhält eine Entschädigungszahlung, und der ORF muss das Urteil veröffentlichen. Das Landesgericht hatte Grosz 5.000 Euro zugesprochen.

Grosz sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF
Grosz sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF "diffamiert und verleumdet".
Foto: APA/dpa/Armin Weigel

Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde. Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF "diffamiert und verleumdet".

In einer Reaktion auf das Urteil teilte Grosz mit, seinem Anwalt den Auftrag, auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den ORF und Schnabl prüfen zu lassen, erteilt habe. Der ORF gab auf APA-Anfrage keinen Kommentar ab. (APA, 16.5.2024)