Illustration zeigt eine EU-Fahne und das Logo von TikTok
Die chinesische Plattform muss innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung zu einem Belohnungsprogramm abgeben.
AFP/LIONEL BONAVENTURE

Die Europäische Kommission hat erneut ein Verfahren gegen die Onlineplattform Tiktok eröffnet. Es soll geprüft werden, ob der chinesische Konzern mit der App Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet und damit gegen EU-Regeln verstößt, wie die Kommission am Montag in Brüssel mitteilte. Besonders beunruhigt sei man über ein Aufgaben- und Belohnungsprogramm, da dieses Suchtpotenzial habe.

Dieses ermögliche es den Nutzern, Punkte zu sammeln, wenn sie bestimmte Aufgaben in der App-Version Tiktok Lite erfüllen – wie das Ansehen von Videos oder die positive Bewertung ("Liken") von Inhalten. Dies könne süchtig machen und sei besonders besorgniserregend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter der Nutzer wirksam überprüft werde.

Die Kommission kritisiert, dass der Konzern die Version der App in Frankreich und Spanien herausgebracht habe, ohne vorher die damit verbundenen Risiken in einem Bericht zu bewerten. Ein solcher Bericht sollte bis zum 18. April vorgelegt werden – nach Angaben der Brüsseler Behörde hat Tiktok das versäumt.

Risikobewertung oder Geldstrafe

Die Onlineplattform wird nun aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung der neuen Belohnungsfunktionen vorzulegen, andernfalls drohten tägliche Geldstrafen. Der Kommission zufolge können beispielsweise Geldstrafen von bis zu einem Prozent der gesamten Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes auf Tiktok zukommen.

Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Tiktok eröffnet. Es solle geprüft werden, ob der Onlineriese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz und Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt, hatte es von der Kommission geheißen. Zuvor hatte sie eine Voruntersuchung durchgeführt. Auch gegen X hatte Brüssel schon ein ähnliches Verfahren auf den Weg gebracht. Onlineplattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. (APA, 22.4.2024)