Eine Hand reguliert die Temperatur an einem Heizkörper
Viele Mieter möchten weg von der Gasetagenheizung. Sie können aber nicht, weil der Vermieter sich dagegenstemmt.
IMAGO/Michael Bihlmayer

Mit viel Geld soll gelingen, was gesetzlich für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Vorjahr nicht durchsetzbar war: ein Aus für Öl- und Gasheizungen, und zwar nicht nur im Neubau, sondern auch in den hunderttausenden, teils noch aus der Gründerzeit stammenden Bestandsgebäuden. Die ÖVP wollte statt einer gesetzlichen Peitsche Zuckerbrot als Kompromiss. Bis zu 18.000 Euro Förderung erhält jetzt, wer von einem fossilen Heizkessel auf eine Pelletszentralheizung umsteigt; bis zu 23.000 Euro sind es, wenn die Wahl auf eine Erdwärmepumpe fällt. So schön, so gut.

Für Menschen, die zur Miete wohnen, klingt das wie eine Frotzelei. Viele möchten umsatteln, können aber nicht, weil der Wohnungseigentümer taube Ohren hat. Dasselbe kann aber auch Wohnungseigentümern in einem Mehrparteienhaus passieren, wenn die Mehrheit aus welchen Gründen immer dagegen ist. Und das gilt auch für Eigentümergemeinschaften.

Legistische Eingriffe notwendig

Also wird, wer immer die nächste Regierung stellt, wohl oder übel in das Mietrechts- und Wohnungseigentumsgesetz eingreifen müssen, um sauberen Heizsystemen in der benötigten Breite zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu gehört aber auch zwingend und noch vor dem Tausch des Heizsystems die thermische Sanierung der Gebäude, wofür es ohnehin Länge mal Breite Fördermittel gibt. Das hat zur Folge, dass weniger Heizenergie benötigt wird und die Rechnung überschaubar bleibt. Alles vernünftig, man muss es nur tun. (Günther Strobl, 18.4.2024)