E-Auto wird geladen
Auch laut EU-Vorgaben ist vorgesehen, die europaweite Ladeinfrastruktur für E-Autos auszubauen.
Rupert OberhŠuser via www.imago

Für die Attraktivität von E-Mobilität sind mehrere Faktoren relevant. Dazu gehört neben der technischen Ausstattung der E-Autos auch deren Leistbarkeit, hinzu kommen Faktoren wie die Anfälligkeit für Reparaturen. Und natürlich ist die Reichweite der elektrischen Fahrzeuge entscheidend, und damit einhergehend die Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich auch 2024 eine Förderung für die Anschaffung von E-Autos und E-Bikes (siehe Kasten). Und weil eben die Fahrzeuge alleine nicht reichen, wird parallel dazu der Ausbau von E-Ladeinfrastruktur durch Unternehmen, Gebietskörperschaften und Vereine gefördert. DER STANDARD gibt einen Überblick über die aktuellen Förderungen für betriebliche Ladeinfrastruktur und die Bedingungen für einen Anspruch auf selbige.

Förderungen für E-Ladeinfrastruktur

So ist es auch 2024 wieder möglich, für die Errichtung von betrieblicher beziehungsweise öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Förderungen von bis zu 30.000 Euro vom Bund in Anspruch zu nehmen. Ist der Schnellladepunkt nicht öffentlich zugänglich – ist er also lediglich für das eigene Personal auf dem Betriebsgelände gedacht –, so liegt die maximale Förderhöhe bei 15.000 Euro.

Unterschieden wird dabei auch zwischen Normalladepunkten mit Wechselstrom (AC) und Schnellladepunkten mit Gleichstrom (DC). Auch ist die Höhe nach der Leistung des Ladepunkts gestaffelt, wie es in einer Broschüre des Klima- und Energiefonds heißt. Gedeckelt ist die Förderung mit maximal 30 Prozent der umweltrelevanten Netto-Investitionskosten.

Klima- und Energiefonds

Explizit wird auch genannt, was bei der betrieblichen Ladeinfrastruktur nicht gefördert wird: Dazu gehören etwa mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel, aber auch Ladeinfrastruktur, die im Zuge der Konzessionsvergabe bei Rastplätzen der Asfinag errichtet wird. Gefördert werden hingegen Ladestationen und fixe Wallboxen, Installationskosten in Zusammenhang mit der Ladestelle, Kosten für die dafür nötige bauliche Infrastruktur und Planungskosten bis zu maximal zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Für die Inanspruchnahme der Förderung ist generell Bedingung, dass der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird. Die betriebliche Infrastruktur kann auch unabhängig vom Fahrzeugkauf gefördert werden, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und ab 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Empfohlen wird außerdem unter anderem, die Ladeinfrastruktur auf bereits versiegelten Bodenflächen zu installieren, um weitere Bodenversiegelung zu vermeiden.

Beim ÖAMTC weist man außerdem auf eine wichtige Formalität hin: Wenn es sich bei der E-Ladeinfrastruktur um eine Einzellösung handelt, muss der Antrag auf Förderung nach der Installation und Inbetriebnahme gestellt werden. Bei kombinierten Maßnahmen – etwa aus Fahrzeug und Ladestation oder mehreren Ladestationen – muss der Antrag hingegen vorab erfolgen.

Besondere Regeln für öffentliche Zugänglichkeit

Um die höhere Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Anspruch nehmen zu können, müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. So ist hier ein "diskriminierungsfreier Zugang" vorgeschrieben, das gilt unter anderem auch für Tarife, Authentifizierungs- und Zahlungsmethoden. Andreas Reinhardt, Vorsitzender des BEÖ, hat Anfang 2024 im Gespräch mit dem STANDARD erläutert, dass diese Kompatibilität zwischen den Anbietern unter dem Schlagwort "Roaming" weitgehend Usus ist. Informieren sollten sich E-Fahrer vor einer Auslandsreise allerdings, ob der eigene Anbieter auch eine Partnerschaft mit den Anbietern im Urlaubsland hat.

Die verrechneten Gebühren müssen zudem den Marktpreisen entsprechen und transparent ausgewiesen werden, um eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen zu können. Über 50 kW Ladeleistung müssen die geförderten Ladestationen die Bezahlung "über gängige Zahlungsinstrumente" ermöglichen.

Die Ladeinfrastruktur muss außerdem durchgehend öffentlich zugänglich sein, um als "öffentlich" zu gelten und im Ladestellenverzeichnis der E-Control eingetragen sein. Und schließlich müssen die Ladepunkte digital vernetzt und zu intelligentem Laden fähig sein.

Rückenwind aus Europa

Die Förderung von E-Ladeinfrastruktur fußt auch auf einer europäischen Vorgabe – konkret auf der etwas sperrig klingenden Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Diese gilt als Verordnung seit 13. April unmittelbar in allen EU-Staaten und sieht unter anderem den Ausbau der europaweiten Ladeinfrastruktur vor. Die Staaten müssen den Ausbau nun vorantreiben und haben entsprechende Berichtspflichten.

Unter anderem sollen bis 2025 entlang der wichtigsten Verkehrskorridore für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge alle 60 Kilometer Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW entstehen. Für größere Nutzfahrzeuge sind Stationen mit einer Ladeleistung von mindestens 350 kW alle 60 Kilometer im Kernnetz bzw. alle 100 Kilometer im Gesamtnetz vorgesehen.

Laut Informationen der Asfinag stehen nun an 41 Raststationen Ladestationen für Elektroautos zur Verfügung. Das sind insgesamt rund 220 Ladepunkte beziehungsweise schon jetzt alle 60 Kilometer eine Ladestation an Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.

Für den innerstädtischen Verkehr zeigte eine Studie hingegen zuletzt, dass die Reichweite gar nicht so relevant ist – weil meistens ohnehin kürzere Strecken zurückgelegt werden und dazwischen zu Hause oder auf dem Betriebsgelände geladen wird. (Stefan Mey, 18.4.2024)