Das Bild zeigt einen Fingerabdruck
Die Speicherung von zwei Fingerabdrücken verstößt gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, urteilt der EuGH.
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Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regelt, auf eine falsche Rechtsgrundlage.

Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verordnung aber noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verordnung mit der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den EuGH befragt, weil es über den Fall eines Deutschen entscheiden muss, der für seinen neuen Personalausweis keine Fingerabdrücke abgeben will. Seit August 2021 ist das in Deutschland Pflicht. Fingerabdrücke werden im Chip von Ausweisen gespeichert. Deutschland setzte damit wie andere EU-Mitgliedsstaaten eine europäische Verordnung um. Österreich etwa hat mit 2. August 2021 den neuen Personalausweis mit biometrischen Daten und anderen zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen eingeführt.

Neue Verordnung notwendig

Die Richter am EuGH verneinten nun am Donnerstag, dass die Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstoße. Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Dies sei allerdings gerechtfertigt, weil damit die Herstellung von gefälschten Ausweisen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden könne. Außerdem ermögliche es EU-Bürgern, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU leichter auszuüben.

Allerdings stütze sich die zugrunde liegende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage, teilten die Richter mit. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt wurde. Es brauche unter anderem Einstimmigkeit unter den EU-Ländern. Daher erklärte das Gericht die Verordnung für ungültig.

Weil das aber "schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit" haben könnte, bleibt die Verordnung dem Urteil zufolge wirksam, bis eine neue Verordnung erlassen wurde. Dafür setzten die Richter eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. (APA, 21.3.2024)