Wolfgang Peschorn vor dem U-Ausschuss
Die Republik Österreich, der Signa-Gesellschaften Steuergelder schulden, wird gegen die Treuhandlösung stimmen. Ein Konkurs bringe mehr Vorteile, findet der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn.
APA/Roland Schlager

Montag ist Lostag, jedenfalls dieser Montag ist das für die Immobiliengruppe Signa und ihre Gläubigerinnen und Gläubiger. Denn Letztere stimmen um 13 Uhr beziehungsweise 15 Uhr ab, ob sie die modifizierten Sanierungspläne – eine Treuhandlösung – für die beiden Kerngesellschaften Prime und Development annehmen wollen. Tun sie das nicht, folgt der Konkurs. Die Republik Österreich jedenfalls wird gegen die Treuhandlösung stimmen, die die Sanierungsverwalter von Prime und Development vorgeschlagen haben: Das kündigte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Montag im Ö1-"Morgenjournal" an.

Der Anwalt der Republik erklärte, dass es sowohl für den Konkursfall als auch für die Treuhandlösung weitere liquide Mittel brauche, wenn man Firesales, also einen Abverkauf, verhindern will – dieses Geld sei derzeit aber nicht in Sicht. Daher müsste man auch bei der Treuhandlösung "über Druck" verkaufen, also schnell. Wichtig sei die volle Aufklärung und Transparenz bei der Aufklärung des Falles Signa, und die sei nur bei einem geordneten Verfahren unter Aufsicht von Gerichten gesichert. Diese wäre aber bei der Treuhandlösung nicht mehr gegeben, so Peschorn. Von dieser Transparenz, mit der man "Umtriebe" wie bei der Signa künftig vermeiden könne und die man einfordere, sei man derzeit aber meilenwert entfernt. Ein Konkurs würde da mehr Klarheit bringen.

30 Prozent sind nicht gesichert

Was die im Sanierungsplan angebotene Quote von 30 Prozent betreffe, sei diese ja nicht gesichert, erklärte Peschorn weiter, dabei gehe es um eine "In-Aussicht-Stellung" und nicht um eine Garantie. Die Erreichung der Quote hänge von "sehr, sehr optimistischen Einschätzungen" ab.

In Bezug auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüft ja auf Basis diverser Anzeigen auf Vorliegen eines Anfangsverdachts – sagte er, er hoffe darauf, dass die Strafbehörden "alsbald zielgerichtete Ermittlungen aufnehmen". Auch in diesem Zusammenhang findet der Präsident der Finanzprokuratur, dass ein Konkursverfahren vorteilhafter als eine Treuhandsanierung sei, weil der Masseverwalter sehr gut mit den Verfolgungsbehörden zusammenarbeiten könne. (gra, 18.3.2024)