Nun gibt es ein Datum für die Gebührenbefreiung beim Kauf eines Eigenheims: Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Das wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und soll kommende Woche auch im Plenum abgesegnet werden.

Die Belebung der Baukonjunktur wird konkret.
APA/GEORG HOCHMUTH

Hauptwohnsitz ist Pflicht

Die Regelung gilt bis zu einem Immobilienpreis (Bemessungsgrundlage) von 500.000 Euro und wird offenbar laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf "dringenden Wohnbedarf" beschränkt; die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie wird also eine Bedingung sein.

Die 500.000 Euro sind quasi als Freibetrag zu betrachten. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen die regulären Gebühren bezahlt werden (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises). Kostet eine Immobilie also 750.000 Euro, sind die ersten 500.000 Euro frei und nur für 250.000 Euro sind die Gebühren zu bezahlen. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.

Maßnahme befristet bis 30. Juni 2026

Die Regelung gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026.

Mit der Streichung der Grundbucheintragungsgebühr fördere man die Schaffung von Eigenheimen, betonte der Grünen-Abgeordnete Jakob Schwarz im Finanzausschuss. Andreas Ottenschläger (ÖVP) sprach von einem "wichtigen Baustein zur Ankurbelung der Wirtschaft". Laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) werde die Maßnahme junge Menschen mit bis zu 11.500 Euro entlasten.

Um die geplanten Änderungen schon im Finanzausschuss behandeln zu können, nutzte die Regierung einmal mehr eine sogenannte "Trägerrakete": Einen inhaltsleeren Antrag, der bereits am 28. Februar im Nationalrat eingebracht und an den Ausschuss zugewiesen wurde. Der Antrag enthielt eine bloß kosmetische "Bereinigung eines redaktionellen Versehens" beim Gerichtsgebührengesetz. Per Abänderungsantrag, der die eigentlichen relevanten Änderungen enthält, wurde die Materie nun am Donnerstag im Ausschuss beschlossen.

Immobranche ist sehr erfreut

Die Immobilienbranche hatte erst vergangene Woche vehement darauf gedrängt, die beabsichtigten Maßnahmen baldigst zu beschließen, denn seit deren Ankündigung im Februar war es noch ruhiger geworden am Markt, als es davor ohnehin schon war. Entsprechend erfreut zeigte sich Gerald Gollenz, WKÖ-Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder, am Freitag in einer Stellungnahme. "Der Markt stand still. Nun herrscht Klarheit. Damit nimmt das Baukonjunkturpaket der Bundesregierung Fahrt auf. Unsere Intervention hat sich gelohnt."

Und für potenzielle Käuferinnen und Käufer sei Folgendes "wichtig zu wissen", so Gollenz in einer Aussendung: "Verbindliche Kaufanbote können schon jetzt gelegt werden. Wenn der Vertragsabschluss mit 1. April und der Eintragungsantrag bei Gericht ab 1. Juli 2024 im Anbot festgelegt werden, kommen Käuferinnen und Käufer bei Begründung des Hauptwohnsitzes in der Immobilie zur Gänze bei der Befreiung zum Zug." Maklerinnen und Makler würden "auf die richtige Umsetzung besonderen Wert legen", verspricht der Fachverbandsobmann.

Günstige Darlehen vorerst nur bis 2028

Auf den Weg gebracht wurde im Finanzausschuss außerdem das Zweckzuschussgesetz, das den Bundesländern günstige Kredite für Häuslbauer und Wohnungskäufer ermöglichen soll. Konkret werden die Länder zusätzliche Darlehen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Millionen Euro und mit 1,5 Prozent per anno verzinst abrufen können, müssen diese günstigen Konditionen aber an Häuslbauer weitergeben. Die maximale Darlehenssumme beträgt hierbei 200.000 Euro.

Allerdings: Die Zuschüsse des Bundes für die günstigen Zinsen sind nur bis 2028 befristet. Für SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer ist das Paket deshalb "geschrumpft", und er kritisierte außerdem, dass es keine Maßnahmen für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer gibt, die derzeit schon einen laufenden Kredit mit hohen Zinsen zurückzahlen müssen. "Diese 500.000 Haushalte gehen leer aus", sagte Krainer im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz.

Auch FPÖ und Neos kritisierten die kurze Frist bis 2028 bei den Zinszuschüssen. Neos-Abgeordneter Gerald Loacker sprach von einem "nur medial gut verkauften Paket". Und der FPÖ-Abgeordnete Maximilian Lindner kritisierte, dass die Bundesländer deshalb wohl keine langfristigen Darlehen mit 1,5-prozentiger Verzinsung vergeben werden können. Finanzminister Brunner erklärte dies damit, dass die aktuelle Bundesfinanzrahmen-Periode bis 2028 andauere. Danach müsse die weitere Vorgehensweise neuerlich besprochen werden. (mapu, 15.3.2024)