Europäisches Parlament
Außenansicht des Europäischen Parlaments in Straßburg.
APA/POOL/AFP/LUDOVIC MARIN

Brüssel – Das Europäische Parlament verklagt die EU-Kommission wegen der umstrittenen Freigabe von Fördergeldern für Ungarn. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag aus einer Sitzung von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola mit den Vorsitzenden der Fraktionen in Straßburg. Zuvor hatte am Montagabend der Rechtsausschuss des Parlaments mit großer Mehrheit für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestimmt.

Das Parlament hatte zuvor "ernsthafte Bedenken" wegen der Kommissionsentscheidung vom Dezember geäußert, 10,2 Milliarden Euro für die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán freizugeben. Kritiker vermuteten einen Deal, um Orbán zur Aufhebung seines Vetos gegen EU-Hilfen von 50 Milliarden Euro für die Ukraine zu bewegen. Beim Dezember-Gipfel hielt er seine Blockade dennoch aufrecht, erst bei einem Sondergipfel am 1. Februar lenkte Orbán ein.

Die Klage

Über die Klage will das Parlament nun klären lassen, ob die Entscheidung der Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn die eingefrorenen EU-Fördermittel für das Land freizugeben, rechtmäßig war. Die Brüsseler Behörde begründete den Schritt damit, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orbán die erforderlichen Bedingungen erfüllt habe.

Wie erfolgreich die jetzige Klage am Schluss sein wird, ist unklar. Der juristische Dienst des Parlaments war zuletzt in einem Gutachten zu den Chancen einer Klage zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Zunächst müsse das Parlament beweisen, dass die Kommission beim Erlass der Entscheidung Fehler gemacht habe, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es sei zu erwarten, dass "die Kommission ihrerseits eine solide Verteidigung vorbringt" und sich auf ihren Ermessensspielraum stützen werde.

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Klage mehrere Fragen aufwerfen würde, mit denen der EuGH noch nicht befasst war. Dies mache es schwer vorherzusagen, wie der Gerichtshof in einem solchen Fall entscheiden würde. Ein Urteil in dem Fall dürfte ohnehin frühestens im kommenden Jahr fallen, also lange nach den für Juni angesetzten Europawahlen und der Entscheidung über eine mögliche zweite Amtszeit von der Leyens. (APA, 14.3.2024)