Eine Signa Baustelle mit einem Signa-Schild im Vordergrund
Auch zwischen deutschen und österreichischen Insolvenzverwaltern sollen nun Informationen fließen.
Reuters/Wolfgang Rattay

Die dritte Million ist dann nicht gekommen. René Benko hatte im Rahmen der Insolvenz der Signa Holding zugesagt, drei Millionen Euro in die Masse einzuschießen – zwei davon hat er (bzw. eine ihm zuzurechnende "dritte Seite") auch bezahlt. Die dritte Million Euro ist nun aber nicht mehr geflossen; als Grund dafür sollen seine Juristen ins Treffen führen, dass das Sanierungsverfahren der Holding nun nicht mehr in Eigenverwaltung stattfinde. Damit sei die Garantie Benkos erloschen, soll das rechtliche Argument lauten.

Wie berichtet, wurde das Sanierungsverfahren ja zunächst in Eigenverwaltung geführt, diese hat das Gericht dann auf Antrag der Holding aberkannt. Nun hat Insolvenzverwalter Christof Stapf die Fäden in der Hand und das Sagen. Er werde die juristische Argumentation Benkos, wonach die Garantie nun hinfällig sei, rechtlich prüfen, lässt der Insolvenzverwalter über einen Sprecher ausrichten.

Insolvenzverwalter uneins über Infos

Die Sanierungsverfahren der Schlüsselgesellschaften Signa Prime und Signa Development Selection AG werden nach wie vor in Eigenverwaltung abgewickelt, parallel dazu sind etliche Insolvenzverfahren in Deutschland anhängig. Unter den diversen Insolvenzverwaltern war die Stimmung zuletzt aber nicht rasend herzlich: Sie waren uneins, wer wem welche Informationen geben dürfe. Die einen bezogen sich dabei aufs Insolvenz-, die anderen aufs Aktienrecht, woraus sich aber unterschiedliche Informationsrechte bzw. -pflichten ableiten lassen.

Zur Lösung der Frage wurde zunächst eine aktienrechtliche Expertise und letztlich noch ein Gutachten bei einem Innsbrucker Universitätsprofessor für zivilgerichtliches Verfahren in Auftrag gegeben, das inzwischen auch vorliegt. Der Professor kommt in seiner Expertise sinngemäß zu dem Schluss, dass die Insolvenzverwalter über die gesellschaftsrechtlichen Grenzen hinaus zur Zusammenarbeit verpflichtet seien – und das gelte auch grenzüberschreitend und EU-weit.

Austausch und Ansprüche

Das ist derzeit vor allem für die Beziehung und die Informationsflüsse zwischen den österreichischen und deutschen Insolvenzverwaltern bedeutsam. Da geht es zum Beispiel um Informationen über Erlöse aus der Verwertung von Immobilien und deren etwaige Verteilung an andere Signa-Gesellschaften – die ja Einfluss auf die Erfüllung des Sanierungsplans haben. Aufgabe der Insolvenzverwalter ist es, dessen Erfüllbarkeit und Angemessenheit zu prüfen, und dafür braucht es die entsprechenden Informationen.

Dass die erteilt werden dürfen, ist nun klar, das Gutachten des Tiroler Juristen ist inzwischen auch den involvierten deutschen Insolvenzverwaltern bekannt. Sie und ihre österreichischen Kolleginnen und Kollegen haben sich vor rund zwei Wochen einmal getroffen, auch diese Woche soll es wieder eine Abstimmungsrunde geben.

Prime verkauft Goldenes

Stichwort Verkäufe und Erlöse: In Österreich haben Signa Prime und deren Insolvenzverwalter, Norbert Abel, den Anfang gemacht und den Verkauf eines Pakets von Edelimmobilien angekündigt. Versilbert wird die Signa Prime Asset GmbH, der beispielsweise die Immobilie gehört, in der der Verfassungsgerichtshof daheim ist, das Hotel Park Hyatt, das Goldene Quartier oder das Innsbrucker Kaufhaus Tyrol.

Das Management der Prime unter dem Sanierer Erhard Grossnigg hat bereits eine Investmentbank beauftragt und andere Experten, letztlich wird ein Verkauf auch vom Aufsichtsrat unter Alfred Gusenbauer und allenfalls von den Eigentümern (also der Hauptversammlung) abgesegnet werden müssen – so, wie es das Aktienrecht vorsieht. Aufgabe des Insolvenzverwalters im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ist es, den Verkaufsprozess prüfend zu begleiten und letztlich abzuklopfen, ob der Deal die beste Lösung für die Gläubiger darstellt.

Interessenten für die noblen Immobilien gibt es dem Vernehmen nach reichlich. (Renate Graber, 21.2.2024)