"Die gemeinsame Zahl von Nichtwählern und Ungültig-Wählern betrug bei der Nationalratswahlen über 1,6 Millionen, was eigentlich die stimmstärkste Fraktion ist", beschreibt Serda das Potenzial, das er sieht. "Bei den Ungültig-Wähler hat es im Vergleich zur Wahl 2002 eine Steigerung von 14 Prozent, bei den Nicht-Wähler eine von 69 Prozent gegeben." Diesem Trend, über den laut Serda zu wenig berichtet wird, will die Initiative entgegenwirken. Die Politikverdrossenheit soll sichtbar gemacht werden.
Volksbegehren
Ziel der Initiative ist es, zunächst 8.000 Unterstützer mobilisieren zu können, die für das Anliegen unterschreiben. Dann könne nämlich ein Volksbegehren durchgeführt werden. "Wenn wir dieses Volksbegehren einmal eingeleitet haben, würde ein Diskussionsprozess über die Problematik der Nichtwähler und Protestwähler einsetzen", hofft Serda.
Bis jetzt haben für die Initiative knapp 360 Menschen unterschrieben. Bis zu den 8.000 Stimmen, die für die Durchführung eines Volksbegehrens notwendig sind, muss also noch ein weiter Weg zurückgelegt werden. "Wir haben ja noch drei Jahre Zeit", steht Serda den momentanen Unterstützer-Zahlen aber gelassen gegenüber.
Für ihn ist es eigentlich auch nur zweitrangig, ob das Feld tatsächlich eingeführt wird: "Wenn dieses Volksbegehren einige Unterschriften hat, dann wird das in Österreich schon einen riesigen Ruck geben und die Parteien zum Nachdenken bringen, warum tatsächlich so viele Leute nicht wählen gehen."
Keine Verfassungsänderung nötig
Jurist Daniel Ennöckl von der Universität Wien wagt eine "vorsichtige Einschätzung" zur Frage, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, das zusätzliche Kasterl am Wahlzettel anzubringen: "Man braucht dafür keine Verfassungsänderung, man müsste meiner Ansicht nach nur das Nationalratswahlrecht ändern."
Das System der Verhältniswahl würde durch die zusätzliche Ankreuzmöglichkeit nicht verletzt und die Zahl von 183 Abgeordneten sei nicht in der Verfassung vorgegeben, sondern das ergebe sich nur aus der Natinalratswahlordnung, begründet Rechtsexperte Ennöckl seine Prognose.
Sitze im Parlament
Nico Serdas Wunsch nach mehr Sichtbarkeit der Protestwähler steht rein rechtlich also nichts im Wege. Aber schon im Nachsatz nimmt Jurist Ennöckl der Initiative alle Chancen auf Umsetzung: "Rechtspolitisch hat die Initiative keine Aussicht auf Erfolg und steht außerhalb jeder Diskussion."