Bill Gates: "Kauft keine DRM-geschützte Musik, kauft eine CD und rippt sie"
Digital Rights Management erzeuge zu viele Probleme für die KundInnen - Patentdeal mit Novell nicht mehr als "Business-as-usual"
Redaktion
,
Die Diskussion über Digital-Rights-Management (DRM) hat in den letzten Wochen und Monaten wieder einiges an Fahrt aufgenommen, so hatte unter anderem der britische Boss des Plattenlabels Columbia das nahende Ende entsprechender Kopierschutzmaßnahmen prognostiziert. Nun lässt auch
Microsoft
-Gründer Bill Gates mit DRM-kritischen Aussagen aufhorchen.
Problematisch
DRM
habe "große Probleme"
und erzeuge viel zu viele Komplikationen für die KäuferInnen von Online-Musik, so Gates im Rahmen einer Q&A-Session mit ausgewählten BloggerInnen. Für die Zukunft brauche es flexiblere Modelle für den Musikverkauf.
Angesichts dessen, dass Microsoft selbst DRM-geschützte Musik im Zune Music Store verkauft, verblüfft sein Rat in Musikkauffragen doch einigermaßen: Die KonsumentInnen sollten sich "einfach eine CD kaufen und rippen". Auf diese Weise sei man im rechtlich sicheren Bereich.
Novell
Bei der Q&A-Session wurden auch eine Reihe von anderen Themen erörtert, darunter auch der Deal zwischen Microsoft und dem Linux-Spezialisten Novell, der in den letzten Wochen für hitzige Diskussionen gesorgt hatte. Gates kann in dem vieldiskutierten Patentabkommen
allerdings nichts Außergewöhnliches erkennen
, für ihn sei das nicht mehr als "Business-as-usual.
Abmachung
Entsprechende Abmachungen habe man seit langem mit einer Vielzahl von Unternehmen getroffen. Für Microsoft gehe es dabei vor allem darum, den eigene KundInnen sagen zu können: "Seht her, wir schützen euch vor möglichen Patentklagen". (apo)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.