Das neue Recht gilt auch für alle Lieder aus Tauschbörsen - egal welchen Titel sie tragen

Die deutsche Bundesregierung hat das seit Monaten diskutierte neue Urheberrecht auf den Weg gebracht.

"Nur wirksame Schutzvorrichtungen können umgangen werden"

Ziel des Gesetzes ist nach Worten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der bessere Schutz der Rechte von Sängern, Filmemachern oder Autoren. Nach dem am Mittwoch in Berlin vom Kabinett beschlossenen Entwurf solle eine digitale Kopie von Musik-CDs oder Filmen für den Privatgebrauch weiterhin erlaubt sein. Nicht erlaubt sei, dazu einen Kopierschutz zu umgehen. Zypries bezifferte die Zahl der erlaubten Privatkopien auf bis zu zehn. Könne ein Computer eine CD trotz eines Kopierschutzes lesen, sei es erlaubt, auch diese für private Zwecke zu vervielfältigen. "Nur wirksame Schutzvorrichtungen können umgangen werden", betonte die Ministerin. Rechtswidrig handele auch, wer in einer Tauschbörse im Internet etwa einen Musiktitel auf seinen Computer lädt, der dort offensichtlich rechtswidrig angeboten werde.

Keine Razzia auf dem Schulhof?

Die Ministerin betonte allerdings, dass Schülern in der Regel keine Konsequenzen drohten, wenn sie rechtswidrig Musikstücke aus Internet-Börsen kopierten. Die Staatsanwaltschaften würden dies in den allermeisten Fällen nicht verfolgen, weil es sich um Bagatellen handele

Es sei ganz klar, dass kein privater Internetnutzer über die nötigen Rechte verfüge

Als Beispiel nannte die SPD-Politikerin etwa das Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet. Es sei ganz klar, dass kein privater Internetnutzer über die nötigen Rechte verfüge. Das Runterladen eines Kinofilms aus einer Tauschbörse sei also offensichtlich rechtswidrig. In geringfügigen Fällen verzichteten die Staatsanwaltschaften jedoch in der Regel auf eine Verfolgung.

Weniger Vorschriften

Ferner wolle der Gesetzgeber künftig die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben auf Kopiergeräte oder Speichermedien nicht mehr vorschreiben. Stattdessen sollten Vertreter der Künstler und Hersteller sie in einem maximal einjährigem Schiedsverfahren selbst aushandeln. Damit die Vergütung in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preis der Geräte oder des Mediums stehe, sei festgelegt, dass sie nicht mehr als fünf Prozent betrage. Für Geräte, die überwiegend nicht zur Vervielfältigung genutzt werden könnten, falle die Obergrenze geringer aus.

2007

Das Gesetz soll nach Angaben der Ministerin im kommenden Jahr in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Die erste Lesung im Bundestag werde es voraussichtlich noch vor der Sommerpause geben. Größere Änderungen am Regelwerk erwarte sie nicht. Auch Kanzlerin Angela Merkel habe in der Kabinettssitzung betont, es handele sich um einen sehr ausgewogenen Entwurf. Zypries hatte den Referentenentwurf bereits im vergangenen Herbst während der rot-grünen Regierungszeit vorgelegt.(Reuters)