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Grafik: Archiv

Gerade erst hat Sony eindrucksvoll bewiesen, wie man mit geringem Aufwand eine möglichst negativen PR-Effekt erzielt, da wollen offenbar auch andere Plattenlabels an diesem Anti-Erfolg mitnaschen: Die aktuelle CD von Coldplay – bei Virgin Records / EMI erschienen – hat es wahrlich in sich, wie erboste KundInnen berichten.

Beilage

Nach dem Öffnen der Verpackung springt den KäuferInnen ein Beilagzettel entgegen, auf dem über die so genannten "Usage Guidelines" für das eben erworbene Produkt aufgeklärt wird. So heißt es darin, dass die CD Kopierschutzmaßnahmen enthalte, diese "spezielle Technologie" sei dazu da um die "hohe Qualität der Aufnahmen zu gewährleisten", so der Zettel in euphemistischer Grundhaltung.

Nichts geht

Darauf folgt eine Liste von Hinweisen mit denen die KundInnen darauf hingewiesen werden, was alles so nicht geht. So ist es aufgrund des Kopierschutzes unter anderem nicht gewährleistet, dass die CD auf DVD-Player, Autoradio-CD-Playern oder auch tragbaren CD-Playern abspielbar ist. Dass das Kopieren der CD oder das Ausspielen in MP3s nicht funktionieren soll, ist nicht verwunderlich – immerhin ist dies die eigentliche Funktion des Kopierschutzes. Leider hat dies aber auch den Nebeneffekt, dass sie unter Umständen auch auf Windows-Rechnern mit dem mitgelieferten Player nicht abspielbar ist, Macintosh wird ohnehin nicht unterstützt, Linux gar nicht erwähnt.

Ausschluss

Worüber die beiden letzteren nicht ganz unglücklich sein dürften, schließlich deuten die "Usage Guidelines" auch darauf hin, dass im Hintergrund Spionage-Software installiert wird, die sich beim "ersten Start durch den Windows Autostart registriert". Immerhin war Virgin Records so schlau sich gegen allfällige Klagen abzusichern, so findet sich eine Seite später ein Haftungsausschluss, der festhält, dass der Hersteller nicht für eventuell durch das Abspielen der CD auf Windows-Rechnern entstandene Schäden belangt werden kann.

Absicherng

Wer mit den "Usage Guidelines" nicht zufrieden ist, hat übrigens – zumindest nach der Rechtsauffassung des Herstellers – Pech gehabt, denn der letzte Punkt besagt: "Mit der Ausnahme von Produktionsproblemen akzeptieren wir weder Umtausch noch Rückvergütung". Sicherheitshalber wird den KundInnen dies erst nach dem Öffnen der Verpackung mitgeteilt. (red)