Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der IFPI Austria, zu den Auswirkungen des Urteils des US Supreme Courts.

Die letzte Entscheidung des US Supreme Court hat die Filesharing-Welt erschüttert. Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster und Morpheus sind für Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken verantwortlich und haften dafür, urteilte das Höchstgericht.

Nichts wird mehr so bleiben, wie es einmal war, in Zukunft könnten jegliche Innovationen durch unterschiedlichste Klagen verhindert werden, orakeln die Gegner der Entscheidung. Die us-amerikanische Film- und Musikindustrie halten das Ergebnis naturgemäß für positiv, aber auch prominente Politiker des US-Kongresses sehen einen Sieg für die Konsumenten.

Optimismus

In Zweckoptimismus übt sich hingegen nach wie vor Michael Weiss, Chef der Morpheus-Mutterfirma Streamcast Networks: "Wir werden unseren Kampf als David gegen Goliath fortführen und beweisen, dass unsere Arbeit hundertprozentig gesetzeskonform ist" betont er in einer Presseaussendung . "Wir haben noch nicht verloren. Der Fall wurde nur an die untergeordnete Instanz zurückverwiesen.", verdeutlicht er seine Stellung auch in einem Webcast-Interview.

Österreich

In Österreich schlägt die Film- und Musikindustrie andere Wege ein, schließlich sind hierzulande keine Betreiber von Tauschbörsen ansässig. Daher konzentriert sich der Verband der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria) auf die Anwender. Im Rahmen der so genannten Aktion Scharf wurden mehr als 200 Verfahren gegen Personen eingeleitet, die jeweils eine große Anzahl von Musikfiles ohne die Zustimmung der Rechteinhaber, im Internet verbreitet haben.

Auswirkungen

Der WebStandard hat den Geschäftsführer der IFPI Franz Medwenitsch zu den Auswirkungen des Urteils des US Supreme Courts befragt.

Medwenitsch sieht auch Folgen für die die Situation in Österreich: "Dass Filesharing illegal ist, war schon bisher klar. Zwar beruht das Urteil des US Supreme Courts auf amerikanischem Recht, aber der Grundsatz, wonach Technologien nicht auf dem Missbrauch von geistigem Eigentum aufbauen dürfen, ist von genereller Bedeutung".

Nichts Unterommen

Medwenitsch hält die Entscheidung, dass Online-Tauschbörsen für das Verhalten ihrer Nutzer haften, auch wenn Sie dieses teilweise nicht kontrollieren können, für richtig: "Die Haftung der Tauschbörsen beruht darauf, dass Grokster und Morpheus massive Urheberechtsverletzungen ermöglichen, fördern, damit Geld verdienen und absolut nichts unternommen haben, um die jedermann bekannten Urheberechtsverletzungen zu verhindern oder zumindest einzudämmen".

Kein Freibrief

Auf die Frage, ob die Tatsache, dass prinzipiell mit Tauschbörsen auch legale Files getauscht werden können, übersehen wurde, antwortet der IFPI-Geschäftsführer: "Mit dieser Frage hat sich der Supreme Court sehr ausführlich beschäftigt. Er kam zu dem Ergebnis, dass die mögliche oder tatsächliche legale Nutzung einer Tauschbörse weder ein Freibrief für illegales Filesharing ist noch zu einer "Immunisierung" von Tauschbörsen führen kann".

Videorekorder

Videorekorder werde es laut Medwenitsch aber auch in Zukunft geben. Vor dem US-Höchstgericht wurde immer wieder die so genannte Betamax-Entscheidung diskutiert. Demnach könne Sony nicht haftbar gemacht werden, wenn Nutzer der von Sony hergestellten Betamax-Videokassetten damit illegal Fernsehprogramme aufzeichneten. Schließlich könnten die Kassetten auch lediglich dazu benutzt werden, die aufgezeichneten Sendungen später nur anzuschauen. Medwenitsch sieht hier aber einen deutlichen Unterschied zu P2P Filesharing "denn anders als bei Videorekordern steht bei Tauschbörsen der illegale Gebrauch im Vordergrund".

Zusammenfassen beurteilt Medwenitsch die Grundsatzentscheidung naturgemäß positiv: "Ein wichtiges, lange erwartetes Grundsatzurteil und ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einem legalen und vielfältigen Online-Markt - und darin liegt auch der Vorteil für den Konsumenten."(kk)