Der Stein des Anstoßes: Die Anleitung zum Handy-Entsperren bei Yesss!.

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Eine Vielzahl der in Österreich verkauften Handys sind über einen so genannten SIM-Lock gesperrt, sie funktionieren also nur mit der SIM-Karte eines bestimmten Mobilfunkbetreibers. Seit die One-Diskonttochter Yesss! ins Mobilfunkgeschäft eingestiegen ist, wurde das Thema Handy-Entsperren zum heißen Eisen. Zum großen Missfallen der Mobilfunkkonkurrenz hatte Yesss!, dessen Geschäftserfolg bisher nach Angaben des Unternehmens "zufriedenstellend" ist, nämlich eine Anleitung zum günstigen Entsperren von Handys im Internet veröffentlicht (Der WebStandard berichtete).

Was sind nun aber die Auswirkungen für die Handy-Nutzer? Darf ich mein Handy entsperren lassen, auf was muss ich achten und welche Konsequenzen drohen mir? Diese Fragen hat der Experte Markus Fallenböck dem WebStandard beantwortet.

Nun bezieht Josef Mayer, Geschäftsführer von Yesss!, Stellung zu den angesprochenen Themen.

Josef Mayer zu folge können diese Frage nicht einfach beantwortet werden, es "komme darauf an".

"Was ist überhaupt ein gesperrtes Handy?"

"Was ist überhaupt ein gesperrtes Handy? Das ist ein Gerät, das vom Hersteller so manipuliert wurde, das es nicht mehr, wie in der GSM-Norm vorgesehen, mit jeder GSM-SIM-Karte, sondern eben nur mit SIM-Karten eines bestimmten Betreibers funktioniert. Diese Sperre kann man üblicherweise abschalten, indem man einen Code ins Gerät eintippt, der eine Funktion der Seriennummer des Geräts ist. Das war's auch schon", so Mayer.

Mindestvertragsdauer

Gesperrte Handys und die Mindestvertragsdauer stehen dabei laut Mayer nicht in einem Zusammenhang: "Gar nix zu tun hat mit dieser Frage die so genannte Mindestvertragsdauer, die eben nichts anderes ist als eine Frist, innerhalb derer der Kunde seinen Vertrag nicht kündigen kann, auch wenn er keine Leistungen in Anspruch nehmen will. Trotzdem muss er in diesem Zeitraum eine allfällige Grundgebühr bezahlen, aber das war's dann auch schon. Nur ein Anbieter, nämlich T-Mobile, tanzt da etwas aus der Reihe".

Scharfe Worte für die Konkurrenz

Scharfe Worte findet der Geschäftsführer von Yesss! Für den Konkurrenten T-Mobile: "T-Mobile ist nämlich der einzige Anbieter, der seinen Kunden verbietet, ihre Handys jemals irgendwo anders als bei T-Mobile entsperren zu lassen. Kein anderer österreichischer Anbieter hat eine derartig restriktive Bestimmung in seinen AGB. Ist ein solches Verbot gültig? Tja, wenn man als Kunde einer solchen Bestimmung bei Vertragsabschluss zugestimmt hat, dann wird man wohl daran gebunden sein. Reicht es aus, eine solche Bestimmung einfach im Kleingedruckten zu verstecken (konkret im § 7 unter dem Titel "Zahlungsbedingungen")? Wenn man sich die österreichische Konsumentenschutz-Judikatur zum Thema überraschende und ungewöhnliche AGB-Klauseln anschaut, kann man das mit einigem Grund bezweifeln. Der Kunde wäre beim Kauf ausdrücklich auf diese Einschränkung hinzuweisen. Solche Hinweise erfolgen in der Realität natürlich nicht und auch eine Erwähnung auf der Verpackung findet nicht statt.

Keine Manipulation

Auch in Sachen Urheberrecht nimmt Mayer eine deutlich andere Position ein: "Zum immer wieder vorgebrachten urheberrechtlichen Argument, es käme zu einer Manipulation der Software ist daran zu erinnern, dass das Eingeben eines Codes keine Manipulation darstellt! Die Software macht in dem Fall genau das, wofür sie programmiert wurde, sie hebt die Sperre auf. Das irgendjemand das nicht will, macht noch keine Urheberrechtsverletzung aus".

"Auch das Markenrecht hat mit dem Entsperren durch den Konsumenten nichts zu tun. Hier wird fallweise deutsche Judikatur zitiert, bei der es um graue Rückimporte von Handys aus Niedrigpreisländern ging. Entsperrt hat hier der Importeur vor dem Verkauf an Endkunden und das ist laut deutscher Judikatur unzulässig. Für den österreichischen Konsumenten ist diese Sachlage irrelevant", geht Mayer auf das Markenrecht ein.

Hohe Entsperr-Kosten

Schließlich verweist Mayer auf die hohen Entsperr-Kosten seiner Konkurrenten: "Die eingangs erwähnte Mindestvertragsdauer wirkt sich sehr wohl bei den Beträgen aus, die die Betreiber für das Entsperren verlangen. Während es außerhalb der Mindestvertragsdauer sehr teuer ist, wird's innerhalb der Mindestvertragsdauer ganz furchtbar teuer. Auch hier ist allenfalls T-Mobile eine Ausnahme; deren Wertkartenkunden zahlen immer die Kleinigkeit von 150 Euro. Hier ist der Blick nach Deutschland erhellend: Dort ist das Entsperren nach der Mindestvertragsdauer kostenfrei. In Österreich sind Beträge um die 50 Euro nach Ablauf des ersten Jahres üblich (z.B. B-Free). Solche Preise haben natürlich mit den Kosten des Entsperrens nichts zu tun, sondern dienen nur dazu, die Konsumenten von einem Betreiberwechsel abzuhalten.

Noch weniger werden solche Beträge durch die Handystützungen gerechtfertigt, Diese liegen im Wertkartenbereich bei etwa 30 Euro, also weit unter den Entsperrpreisen der Betreiber".(Klaus Kraigher)