Wien – Ölheizungen kommen europaweit immer stärker unter Druck. War Dänemark das erste Land, das in seiner Bauordnung öl- und gasbefeuerten Heizungen einen Riegel vorgeschoben hat, gibt es unter dem Eindruck des fortschreitenden Klimawandels nun auch anderswo entsprechende Überlegungen, darunter auch in Österreich.

Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) hat auf Ersuchen der Länder ein Rechtsgutachten angefordert, das die Möglichkeiten eines Verbots von Ölheizungen in Österreich prüfen sollte. In dem 18-seitigen Papier, das dem STANDARD vorliegt, kommen Christoph Grabenwarter und Markus Vasek von der Wirtschaftsuniversität Wien zu folgendem Ergebnis:

Landesgesetze stehen im Weg

"Ein gesetzliches Verbot von Ölheizungen wäre aufgrund der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung von den Landesgesetzgebern zu erlassen. Ein gesetzliches Verbot von Ölheizungen ist – bei Beachtung der näher ausgeführten Voraussetzungen – mit der Erwerbsausübungsfreiheit sowie mit dem Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums vereinbar. Die unionsrechtlichen Grundfreiheiten stehen einem gesetzlichen Verbot von Ölheizungen nicht entgegen, wenn die in der Rechtssprechung des EuGH zu produktbezogenen Nutzungsregelungen entwickelten Kriterien beachtet werden." Zudem sei auch "das einschlägige unionsrechtliche Sekundärrecht für eine Deutung offen, die ein gesetzliches Verbot von Ölheizungen als zulässig erscheinen lässt".

Wichtiger Energieträger

In Österreich ist Heizöl für knapp 800.000 Haushalte der wichtigste Energieträger – Tendenz sinkend. Ins Auge sticht dabei ein deutliches West-Ost-Gefälle. So ist in Tirol, Teilen Salzburgs, Kärntens und in gewissen Regionen der Steiermark der Anteil mit Heizöl befeuerter Kessel 60 bis 80 Prozent hoch (siehe Grafik). Im Osten Österreichs, wo es viele Fernwärme- und Erdgasanschlüsse gibt, spielt Heizöl hingegen so gut wie keine Rolle mehr.

Im Institut für Wärme und Öltechnik (IWO), einem Interessenverband der Mineralölindustrie, des Mineralölgroßhandels und von Heizgeräteherstellern, verweist man auf bis zu 40 Prozent Einsparungen, die beim Tausch eines alten gegen einen neuen Kessel erzielt werden könnten. Deshalb unterstütze die Mineralölwirtschaft seit 2009 den Kesseltausch auch monetär: Wer in einem Ein- oder Zweifamilienhaus seinen alten Kessel tauscht, erhält nach Angaben von Christian Ulrich, technischer Produktmanager beim IWO, 2500 Euro. Zum Vergleich: Die Kosten für Anschaffung und Einbau eines Kessels in einem Einfamilienhaus belaufen sich auf durchschnittlich 9.900 Euro.

Weltklimaabkommen

"Wenn man das Klimaabkommen von Paris ernst nimmt, muss man dort, wo es technische Möglichkeiten gibt, die fossilen Energieträger ehestmöglich zurückdrängen", kontert Angela Köppl vom Wirtschaftsforschungsinstitut. Das Ziel, den Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts unter zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen, sei schwer genug zu erreichen.

Es sei zwar richtig, dass moderne Brennwertkessel deutlich weniger Heizöl verbrauchen und weniger klimaschädliches Kohlendioxid emittieren als alte Anlagen. "Faktum aber bleibt, dass Öl ein fossiler Energieträger ist und gemessen an anderen einen sehr hohen Emissionsfaktor hat," sagt Köppl. Und: "Wer sich jetzt einen neuen Kessel anschafft, ist wieder 20 Jahre gebunden an den Energieträger Heizöl."

Minister Rupprechter plädiert für eine breite Debatte: "Wir müssen über das Aus für Ölheizungen diskutieren, im Neubau und bei anstehendem Kesseltausch. Ein Ausstieg aus Ölheizungen ist rechtlich möglich. Ich werde die zuständigen Bundesländer bei den notwendigen Schritten unterstützen."

Dänemark arbeitet mit Gebot

In Dänemark hat man das Pferd faktisch von hinten aufgezäumt. Laut der 2013 in Kraft getretenen Regelung dürfen dort in Neubauten, aber auch beim Austausch von Heizungsanlagen oder bestimmten Änderungen bestehender Bauten ausschließlich Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie verwendet werden. Es handelt sich somit nicht um ein Verbot der Verwendung von bestimmten Brennstoffen, sondern umgekehrt um ein Gebot der Nutzung von erneuerbaren Energien.

In Österreich wurden zwar fallweise Höchstmengen für den erlaubten CO2-Ausstoß von Gebäuden definiert. So hat etwa das Bundesland Salzburg in einer neuen Bautechnik-Verordnung Höchstgrenzen definiert. Solange die nicht überschritten wird, kann auch eine Ölheizung eingebaut werden – für Kritiker ein unhaltbarer Zustand.

Kärnten ist einen Schritt weiter. Der Landtag hat Ende Oktober die Landesregierung aufgefordert, die zuständige Abteilung um Ausarbeitung gesetzlicher Texte für ein Verbot von Ölheizungen zu ersuchen. "Wir müssen jetzt schauen, dass wir Mehrheiten dafür bekommen", sagte Umweltlandesrat Rolf Holub von den Grünen. (Günther Strobl, 7.11.2016)