Salzburg – Mit einer Pinnwandnadel und Eyeliner sollen zwei Jugendliche einem weiteren ein handgroßes Hakenkreuz auf die rechte Brust tätowiert haben. Der 20-Jährige und die 19-Jährige saßen am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor dem Jugendgeschworenensenat in Salzburg.

Mit ihnen angeklagt ist auch ein 24-Jähriger, der sich von dem 20-Jährigen Anfang 2012 ebenfalls zwei Tattoos stechen ließ. Auf seinem Oberarm prangte die Zahl 18, die für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, also die Initialen von Adolf Hitler, steht. Am rechten Schulterblatt stach ihm der 20-Jährige mit einer Haarschneidemaschine und Tinte eine "Odalrune", die von SS und Hitlerjugend als Abzeichen getragen wurde.

Nach dem Tätowieren machten die Jugendlichen Fotos. Beim Hakenkreuz-Tattoo auch mit einem Hitlergruß. Anschließend posteten sie die Bilder auf Facebook.

Neonaziband, Reichskriegsflagge und Parolen

Neben dem Verbreiten der Tattoo-Fotos wird dem 20-Jährigen auch vorgeworfen, im August 2011 vor seinem Bruder und dessen Freundin das Lied "Polaken-Tango" der verbotenen Neonaziband Landser gesungen und faschistische Parolen aus dem Fenster gerufen zu haben. Sein älterer Bruder verständigte daraufhin die Polizei. Die Polizei traf den damals 15-Jährigen nur mit einer Reichskriegsflagge umhüllt an. In seinem Zimmer fanden sie zudem Fotos von nationalsozialistischen Führungspersönlichkeiten. "Ich wollte meinem Bruder zeigen, dass ich dort dazugehöre und auf der rechten Seite bin", erklärte der heute 20-Jährige sein damaliges Verhalten.

Sein Facebook-Profil ist ein eigener Anklagepunkt. "Sein Facebook-Account war auf nationalsozialistische Selbstdarstellung hingetrimmt", sagte Staatsanwalt Marcus Neher. Und er belegte dies etwa mit Hitler-Porträts und Fotos, auf denen der 20-Jährige selbst mit Hitlergruß zu sehen ist. Das habe er gemacht, "um anderen zu zeigen, dass ich da dazugehöre", erklärte der Angeklagte der Vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

Rechtsradikaler "Dunstkreis"

Am Dienstag wurden die drei Angeklagten befragt und der bereits einschlägig vorbestrafte Hakenkreuz-Tattoo-Träger als Zeuge einvernommen. Der 20-Jährige bekannte sich schuldig im Sinne der Anklage, betonte aber, dass er sich geändert habe. "Ich weiß jetzt, dass das ein Blödsinn ist." Sein Verteidiger Helmut Schott verwies auf die schwere Kindheit seines Mandanten und darauf, dass der Jugendliche "in einem Dunstkreis anderer Personen gestanden ist, die bereits verurteilt wurden".

Die 19-Jährige, die am Stechen des Hakenkreuz-Tattoos beteiligt gewesen sein soll, zeigte sich ebenfalls geständig. Sie hatte aber nicht die Absicht, sich als Nazi darzustellen, und sei eine Mitläuferin gewesen, erklärte ihre Verteidigerin Nadine-Kathrin Breitenberger. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. (Stefanie Ruep, 3.2.2016)