Zudem sind die Beamten während der Übergangszeit auch dadurch begünstigt, dass sie rascher einen höheren Pensionsanspruch haben als ASVG-Versicherte. Grundsätzlich haben Beamte, die vor dem 30. April 1994 pragmatisiert wurden, schon nach zehn Jahren Anspruch auf 50 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage. Jene Beamten, die nach dem 30. April 1994 pragmatisiert wurden brauchen 15 Jahre, um diese 50 Prozent zu erreichen. Danach gibt es für jedes weitere Jahr einen Steigerungsbetrag von rund rund zwei Prozent, der jedoch unterschiedlich hoch ist. Die Ansprüche, die die Beamten nach diesem Modell bisher erworben haben, nehmen sie auch in das mit 1. Jänner 2005 harmonisierte Modell mit und erst dann gelten auch für sie die ASVG-Regeln. Im ASVG gab es bisher nur zwei Prozent Steigerungsbetrag pro Jahr. Das bedeutet, dass man in zehn Jahren nur 20 Prozent der Bemessungsgrundlage erreichte. Mit der Reform 2003 ist dieser Steigerungsbetrag schrittweise auf 1,78 Prozent gesenkt worden.
Pensionen
Beamte können Zusatzpension erhalten
Mit 0,75 Prozent Einzahlung in Pensionskasse zusätzlich zehn Prozent des Letztbezugs
Wien - Die Beamten werden neben der besseren Anrechnung
ihrer bisherigen Pensionszeiten auch durch die Möglichkeit einer
Zusatzpension bedeutend weniger Abschläge als Arbeiter und
Angestellte haben. Derzeit gibt es beispielsweise für
Vertragsbedienstete des Bundes die Möglichkeit, mit einer Einzahlung
von 0,75 Prozent des Bruttogehalts in eine Pensionskasse und einer
Verzinsung von 5,5 Prozent nach 45 Jahren monatlich zehn Prozent des
Letztbezugs als Zusatzpension zu erhalten. Diese Möglichkeit soll,
berichtet das Radio-Mittagsjournal des ORF, auch für jene 140.000 von
der Harmonisierung betroffenen Beamten, die jünger als 50 Jahre sind,
geschaffen werden.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) hatte zuletzt die
unterschiedliche Behandlung von Privatangestellten und Beamten im
Übergangsrecht der Pensions-Harmonisierung verteidigt. Er verweist
darauf, dass Beamte durch die Harmonisierung ohnehin mehr verlieren
würden als ASVG-Versicherte. "Das lässt sich nicht vergleichen",
meint der Minister. (APA)