Nummer
Die datenschutzrechtlichen Bedenken seien nach wie vor nicht ausgeräumt, sagt die Mobilkom. Bei Privatkunden müssten für die Einleitung einer Rufnummernmitnahme nur Geburtsdatum und Handynummer genannt werden, bei Wertkartenkunden sogar nur die Rufnummer. Dies sei punkto Datenmissbrauch "äußerst gefährlich" und für Kunden eine "heikle Situation", so Mobilkom-Sprecherin Elisabeth Mattes heute zur APA. Nur bei den Geschäftskunden sei eine Einigung darüber, dass zumindest auch die auf der persönlichen Handyrechnung aufscheinenden Kundennummer bekannt geben muss, absehbar.
Die Beschwerde beim VfGH sei ein "rein formalrechtlicher Akt", der Einführungszeitpunkt der Rufnummernportabilität sei damit nicht in Gefahr, betont Mattes. Die Beschwerde gehe auf "anwaltliche Sorgfalt" zurück, zumal sich die Mobilkom - falls es im Zuge der Rufnummernportabilität tatsächlich zu einem Datenmissbrauch komme - bezüglich Haftungsfragen absichern müsse.
Extra
Noch weitreichender sind die Bedenken bei T-Mobile. Der gesamte Bescheid der Regulierungsbehörde über die Rufnummernportierung sei unprofessionell und weitgehend verfassungsrechtlich bedenklich, außerdem die Kostenfrage unzulänglich und zu Gunsten des Mitbewerbers Mobilkom geregelt, zitiert das Mittagsjournal T-Mobile. Deshalb habe man die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Aufgrund der Beschwerde könnte der VfGH den Bescheid der Telekom-Regulierungsbehörde zur MNP-Einführung aufheben, zitiert die "Presse" den Rechtsexperten bei Hutchison 3G ("3"), Bernhard Wiesinger. Die Beschwerde hätte dann aufschiebende Wirkung. Damit hätten Mobilkom und T-Mobile eine Verschiebung der MNP erreicht - laut Wiesinger um bis zu einem drei Viertel Jahr.
Bestätigung