Wien – Auch berufstätige Studierende an den heimischen Universitäten sollen alle studienrelevanten Aufwendungen von der Steuer absetzen können, erkannten die Verfassungsrichter. Denn gegenüber Studenten an Fachhochschulen sind sie bis jetzt benachteiligt: Diese können Manuskripte, Bücher, Fahrtkosten steuerlich geltend machen, während für Uni-Studenten nur die Studiengebühr von 363,36 Euro pro Semester anerkannt wird. So bleibt zum Beispiel einer Linzerin, die arbeitet und an einer Fachhochschule (FH) in Wien studiert, wesentlich mehr Geld übrig, als wenn sie an einer Uni in Wien inskribiert wäre. Denn bei der FH- Variante kann sie Anreise und diverse Aufwendungen steuermindernd absetzen. Betroffen sind laut der Studierenden-Sozialerhebung 2002 des Wissenschaftsministeriums rund zwei Drittel der insgesamt 200.000 Uni-Studenten in Österreich. Denn: Vollzeitstudierende gibt es kaum mehr, die meisten arbeiten während des Semesters via Werkvertrag oder freiem Dienstvertrag. Geld verdienen und im künftigen Beruf Fuß fassen sind dabei laut Studie die Hauptmotive. Steuerleitfaden

Die Steuerberater der LBG Wirtschaftstreuhand haben sich des Themas angenommen, einen Steuerleitfaden für Studierende in Kooperation mit der Hochschülerschaft herausgebracht und sind bemüht, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Franz Harb, Sprecher der LBG-Geschäftsführung: "Uni-Hörer sind benachteiligt: Studierende Berufstätige können nichts absetzen. Wenn sie dieselbe Ausbildung privat machen, dann können sie das absetzen."

Diese steuerliche Behandlung sei lang überholt und komme aus "der Historie, wonach Fortbildung absetzbar war, Ausbildung aber nicht", was "längst überholt" sei, sagt Harb. Er erinnert an den wachsenden privaten Fortbildungsmarkt, der zu großen Teilen auch von Vortragenden der Unis gespeist werde.

Die LBG verlangt eine adä^quate Änderung des Einkommensteuergesetzes, um die Gleichstellung zu verwirklichen. Allerdings, so Harb, werde er allen Betroffenen seiner Klientel in der Steuererklärung 2004 empfehlen, alle Aufwendungen geltend zu machen. So beginnt ein vermutlich längerfristiger Weg: Die Finanzämter werden die Aufwendungen streichen, die Betroffenen müssen dann berufen und den Verfassungsgerichtshof erneut befassen. (Karin Bauer/DER STANDARD, Printausgabe, 13.8.2004)