Wien – Auch berufstätige Studierende an den heimischen
Universitäten sollen alle studienrelevanten Aufwendungen von der Steuer absetzen
können, erkannten die Verfassungsrichter. Denn gegenüber
Studenten an Fachhochschulen sind sie bis jetzt benachteiligt: Diese können Manuskripte, Bücher, Fahrtkosten
steuerlich geltend machen,
während für Uni-Studenten
nur die Studiengebühr von
363,36 Euro pro Semester anerkannt wird.
So bleibt zum Beispiel einer
Linzerin, die arbeitet und an
einer Fachhochschule (FH) in
Wien studiert, wesentlich
mehr Geld übrig, als wenn sie
an einer Uni in Wien inskribiert wäre. Denn bei der FH-
Variante kann sie Anreise und
diverse Aufwendungen steuermindernd absetzen. Betroffen sind laut der Studierenden-Sozialerhebung 2002
des Wissenschaftsministeriums rund zwei Drittel der
insgesamt 200.000 Uni-Studenten in Österreich. Denn:
Vollzeitstudierende gibt es
kaum mehr, die meisten arbeiten während des Semesters
via Werkvertrag oder freiem
Dienstvertrag. Geld verdienen
und im künftigen Beruf Fuß
fassen sind dabei laut Studie
die Hauptmotive.
Steuerleitfaden
Die Steuerberater der LBG
Wirtschaftstreuhand haben
sich des Themas angenommen, einen Steuerleitfaden für
Studierende in Kooperation
mit der Hochschülerschaft
herausgebracht und sind bemüht, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Franz Harb,
Sprecher der LBG-Geschäftsführung: "Uni-Hörer sind benachteiligt: Studierende Berufstätige können nichts absetzen. Wenn sie dieselbe
Ausbildung privat machen,
dann können sie das absetzen."
Diese steuerliche Behandlung sei lang überholt und
komme aus "der Historie, wonach Fortbildung absetzbar
war, Ausbildung aber nicht",
was "längst überholt" sei, sagt
Harb. Er erinnert an den wachsenden privaten Fortbildungsmarkt, der zu großen Teilen
auch von Vortragenden der
Unis gespeist werde.
Die LBG verlangt eine adä^quate Änderung des Einkommensteuergesetzes, um die
Gleichstellung zu verwirklichen. Allerdings, so Harb,
werde er allen Betroffenen seiner Klientel in der Steuererklärung 2004 empfehlen, alle
Aufwendungen geltend zu
machen. So beginnt ein vermutlich längerfristiger Weg:
Die Finanzämter werden die
Aufwendungen streichen, die
Betroffenen müssen dann berufen und den Verfassungsgerichtshof erneut befassen. (Karin Bauer/DER STANDARD, Printausgabe, 13.8.2004)