<b>Hintergrund:</b> Das Referendum in der venezolanischen Verfassung
Nach Hälfte der Amtszeit kann Referendum abgehalten werden
Redaktion
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Artikel 72 der venezolanischen Verfassung besagt, dass alle öffentlichen Ämter, die durch Wahl vergeben werden, widerrufbar sind. Nach Ablauf der Hälfte der Amtszeit kann auf Antrag von nicht weniger als 20 Prozent der eingetragenen Wähler oder Wählerinnen ein Referendum zur Abberufung eines Mandatars/einer Mandatarin abgehalten werden.
Falls zumindest so viele Wähler oder Wählerinnen wie bei der ursprünglichen Wahl für die Abberufung des Mandatars/der Mandatarin stimmen und die Beteiligung am Referendum mindestens 25 Prozent beträgt, gilt der Mandatar/die Mandatarin als abberufen und wird gemäß der Verfassung ("falta absoluta") von seinem Stellvertreter/seiner Stellvertreterin ersetzt. Pro Amtsperiode ist nur ein Referendum möglich. (bed)
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