Nach monatelangen Verzögerungen ist die Einführung der so genannten Rufnummernportabilität, die Mobilfunkunden eine Mitnahme der Handynummer samt Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt, nun absehbar: Die österreichischen Mobilfunkbetreiber müssen die mobile Rufnummernmitnahme laut Vorgaben des Regulators nun bis spätestens Mitte Oktober 2004 umsetzen, ansonsten drohen Pönalezahlungen.

Vier Euro

Der Mobilfunkkunde, der für die Mitnahme der Rufnummer einmalig vier Euro bezahlen muss, kann die so genannte Portierung relativ einfach im Prinzip des One-Stop-Shoppings abwickeln, hieß es in der Telekomregulierungsbehörde RTR gestern, Donnerstag, Abend vor Journalisten.

Bescheid

Die endgültigen Umsetzungsvorgaben für die Rufnummernmitnahme will die Telekom Control Kommission (TKK) Anfang Juli in einem Bescheid festlegen, wobei der Bescheidentwurf im wesentlichen nicht mehr geändert werden dürfte. Der nun von der TKK freigegebene Entwurf muss noch einen Monat zur öffentlichen Konsultation freigegeben werden.

Zankapfel der Mobilfunkbranche

Die mobile Rufnummernmitnahme war seit Monaten ein Zankapfel der Mobilfunkbranche, eine Einführung wird vor allem von den kleinen Betreibern favorisiert, während größere Betreiber Kundenverluste vor allem im Geschäftskundenbereich vermuten. (APA)