Wien - "Klammheimlich" habe Vielleicht-Präsidentschaftskandidat und Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler vergangenes Jahr für sich den Vorruhestand beantragt, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner jüngsten Ausgabe. "Der Staatskontrollor geht mit 60 in Pension - zu äußerst guten Konditionen", ist da zu lesen. Demnach ist der heute 59-jährige Fiedler seit 1. Dezember 2003 offiziell im Ruhestand, ausgezahlt werde die Beamtenpension aber nicht, da er als RH-Präsident ein Gehalt von 13.568 Euro beziehe und die aktuell gesetzlich erlaubte Höchstgrenze für Mehrfachbezüge bei 13.461 Euro liegt.

Scheidet Fiedler allerdings als RH-Präsident aus dem Amt - seine Periode endet diesen Sommer - wird ihm seine Beamtenpension für seine Jahre als Staatsanwalt in Höhe von rund 4.500 Euro ausbezahlt. Denn Fiedler gehört zu jener Beamten-Gruppe, die vom Vorruhestandsmodell Gebrauch gemacht haben, wonach Beamte ab 55 mit Abschlägen (rund fünf Prozent pro fehlendem Jahr) in Frühpension gehen können. Stichtag war eben der 1. Dezember 2003, Fiedler konnte daher mit 60 statt mit 61,5 Jahren in Pension gehen, musste allerdings dafür eine Kürzung um zehn Prozent in Kauf nehmen. Letzteres deshalb, da Fiedler noch nicht ganze 40 anrechenbare Dienstjahren beisammen hatte.

Ab dem Zeitpunkt, an dem er 61,5 Jahre alt ist, bekommt Fiedler dann auch seine Politikerpension als RH-Präsident, also mit Oktober 2005. Beide Pensionen zusammen dürfen dann 13.500 Euro nicht überschreiten.

Im Büro des Rechnungshof-Präsidenten wurde am Donnerstag darauf hingewiesen, dass Fiedler die gesetzliche Ausstiegsmöglichkeit wahrgenommen wurde und damit der "Format"-Bericht bestätigt. Derzeit bestehe aber kein Pensionsanspruch. In dem der APA vorliegenden Bescheid durch das Bundespensionsamt heißt es dazu: "Es wird festgestellt, dass Ihnen vom 1. Dezember 2003 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto Euro 4.672,20 gebührt, der jedoch vom 1. Dezember 2003 an zur Gänze stillzulegen ist." In der Begründung wird dann auf den Grenzbetrag von 13.416 Euro hingewiesen und schließlich festgehalten: "Da Ihr Bezug als Präsident des Rechnungshofes den obgenannten Grenzbetrag überschreitet, ist Ihr Ruhebezug vom Bundespensionsamt zur Gänze stillzulegen." (APA)